Dürfen freigestellte Mitarbeiter eine Schwerbehindertenvertretung wählen
Situation: Wir als Betriebsrat stehen vor der Frage, ob wir im Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung wählen oder nicht. Wir haben fünf Schwerbehinderte bei uns im Betrieb. Es gibt keine weiteren gleichgestellten Mitarbeiter in der Firma. Der fünfte Schwerbehinderte ist unter Erhalt der Bezüge freigestellt und wird in unserem Unternehmen als passiver Mitarbeiter geführt. Er hat einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, in dem das Arbeitsverhältnis zum Ende des Jahres ausläuft. Frage: Ist dieser Mitarbeiter wahlberechtigt oder nicht?
Community-Antworten (1)
27.01.2011 um 10:00 Uhr
wenn dieser Mitarbeiter unwiderruflich freigestellt ist wie in der Freistellungsphase der Altersteilzeit ist er nicht wahlberechtigt. Ist er widerruflich freigestellt wie in einem Kündigungsverfahren ist der Mitarbeiter wahlberechtigt.
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