Hallo

Unsere Enrichtung ist in zwei Häuser aufgeteilt. Wir haben aus unserer alten Einrichtung einige Mitarbeiter "ausgeliehen". Nun geht es darum ob wir eine Schwerbehindertenvertetung wählen müssen. Die Mitarbeiter die an uns ausgeliehen sind haben einen anderen Arbeitsvertrag (Tarifvertrag) und gehören somit eigentlich zur MAV des Stammhauses. So nun sind in unserem Haus 3 Schwerbehinderte. 5 Schwerbehinderte sind von den anderen Mitarbeitern. Zählen sie nun zu uns, weil sie bei uns arbeiten oder nicht? Müssen wir also eine Schwerbehindertenvertretung wählen?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar