Erstellt am 11.02.2015 um 08:50 Uhr von Angie
Hallo Fußballspieler,
im SGB IX § 94 Abs. 1 Satz 4 und 5 steht:
Betriebe die die Voraussetzungen des Satz 1 nicht erfüllen (also keine 5 Schwerbehinderten haben) können für die Wahl mit räumlich nahe liegenden Betrieben des Arbeitgebers zusammengefasst werden. Über die Zusammenfassung entscheidet der Arbeitgeber im Benehmen mit dem für den Sitz der Betriebe zuständigen Intergrationsamt.
LG
Angie