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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

SBV Wahl - dürfen ruhende Altersteilzeitler mitwählen?

A
Alteschnecke
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Bei uns stehen im nächsten Jahr wieder die Wahlen zur Schwerbehindertenvert. an. Dürfen schwerbehinderte Kollegen, die sich zu der Zeit in der Ruhephase der Altersteilzeit befinden mitwählen?

10.12701

Community-Antworten (1)

R
Rosemariele

16.12.2008 um 14:18 Uhr

Habe dieses gefunden.

Beschäftigte in Altersteilzeit: Ein in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eintretender Arbeitnehmer steht zwar noch in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber. Er ist aber nicht mehr in die Betriebsorganisation eingegliedert. Eine Rückkehr in den Betrieb ist nicht vorgesehen, sondern ein unmittelbarer Eintritt in den Ruhestand nach dem Ende der Freistellungsphase. Der Arbeitnehmer scheidet daher mit dem Ende der aktiven Tätigkeit endgültig aus dem Betrieb aus (BAG 16. April 2003 - 7 ABR 53/02) . Damit endet auch die Wahlberechtigung zur Schwerbehindertenvertretung.

Dieses findet man hier http://www.schwbv.de/wahlen.html#Wer_darf_waehlen http://www.schwbv.de/wahlen02.html

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