Wahl zur SBV
Hallo Zusammen,
wir haben bisher keine SBV, "nur" einen BR vor Ort und einen GBR mit einer 200 km entfernten Niederlassung.
Nun meine Frage: Wir haben weniger als 15 Schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Mitarbeiter. Ich habe verschiedene Standpunkte gelesen, ob jetzt tatsächlich eine SBV gewählt werden muss oder "nur" kann.
Einerseits heißt es, dass "eine Gründung nicht zwingend ist" (Checkliste zur Durchführung einer SBV Wahl hier bei WAF), andererseits "eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) und mindestens eine Stellvertretung muss in allen Betrieben oder Dienststellen gewählt werden, in denen wenigstens fünf (schwer-)behinderte und gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind.". Liest sich für mich, dass, wenn der Wunsch da ist, eine SBV gewählt werden kann, sonst muss es nicht sein. Verstehe ich das richtig ???
Außerdem: können wir dann - im Falle, dass wir eine SBV wählen - das vereinfachte Wahlverfahren machen (weniger als 50 Wahlberechtigte) oder müssen wir das Förmliche Wahlverfahren (Gesamtbetriebsrat) durchführen ?
Danke im voraus und einen schönen sonnigen Tag.
LG
Community-Antworten (5)
19.05.2022 um 12:06 Uhr
Richtig ist, dass ab 5 Schwerbehinderten oder Gleichgestellten eine SBV und eine Stellvertergung zu wählen sind. Die Wahl findet in geheimer, unmittelbarer Personenwahl statt. Bei Betrieben unter 50 Beschäftigten findet das vereinfachte Wahlverfahren Anwendung.
Diese und weitere Regelungen sind ziemlich genau in § 177 SGB IX dargelegt.
Im Gesetz steht im Wortlaut "...wird gewählt." Also nicht "Kann gewählt werden" oder "Soll gewählt werden". Klingt für mich eher verbindlich und nicht nach "Kann"-Regelung.
...natürlich immer unter der Voraussetzung dass unter den Schwerbehinderten auch jemand kandidieren will.
19.05.2022 um 12:40 Uhr
Wobei die SBV nicht selbst schwerbehindert oder gleichgestellt sein muss.
19.05.2022 um 13:16 Uhr
Stimmt. Ich war gerade auf einer Seite unterwegs, wo das anders interpretiert wurde.
19.05.2022 um 14:00 Uhr
Hallo, noch als Zusatz: in unserer Filiale sind + 100 Mitarbeiter beschäftigt, davon aber max. 15 Schwerbehinderte bzw. Gleichgestellte. Das war oben vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt. Danke für Eure Mithilfe.
19.05.2022 um 19:36 Uhr
Ich empfehle dringend, euer zuständiges Integrationsamt einzubeziehen! Das wäre für mich in eurem Fall der beste und sicherste Weg!
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