Hallo Zusammen,

wir haben bisher keine SBV, "nur" einen BR vor Ort und einen GBR mit einer 200 km entfernten Niederlassung.

Nun meine Frage: Wir haben weniger als 15 Schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Mitarbeiter. Ich habe verschiedene Standpunkte gelesen, ob jetzt tatsächlich eine SBV gewählt werden muss oder "nur" kann.

Einerseits heißt es, dass "eine Gründung nicht zwingend ist" (Checkliste zur Durchführung einer SBV Wahl hier bei WAF), andererseits "eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) und mindestens eine Stellvertretung muss in allen Betrieben oder Dienststellen gewählt werden, in denen wenigstens fünf (schwer-)behinderte und gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind.". Liest sich für mich, dass, wenn der Wunsch da ist, eine SBV gewählt werden kann, sonst muss es nicht sein. Verstehe ich das richtig ???

Außerdem: können wir dann - im Falle, dass wir eine SBV wählen - das vereinfachte Wahlverfahren machen (weniger als 50 Wahlberechtigte) oder müssen wir das Förmliche Wahlverfahren (Gesamtbetriebsrat) durchführen ?

Danke im voraus und einen schönen sonnigen Tag.

LG