Wir sind ein Betriebsrat mit sieben Mitgliedern. Nachrücker gibt es keine.Die Vorsitzende hat ihren Vorsitz niedergelegt, bleibt aber im BR. Keines der verbleibenden Mitglieder will den Vorsitz übernehmen. Ein weiteres Mitglied tritt von seinem Amt als BR zurück. Nach §13 (2) Punkt 2 muss nun neu gewählt werden. Wer bestellt einen neuen Wahlvorstand, wenn der verbleibende BR ohne Vorsitzenden ist? In welcher Form werden die Geschäfte weitergeführt? Was genau bedeutet §22? Was wenn sich niemand mehr zur Wahl stellt?
Viele Fragen, die dringend gelöst werden müssen.