Ein Betriebsunfall passiert. Der Betriebsrat wird darüber informiert und erhält auch die Unfallanzeige vom Unternehmer. Alles rechtlich i.O.

Darf der Betriebsrat aus eigenem Wunsch den Unfallort besichtigen und mit dem Mitarbeiter sprechen, um die Angaben der Unfallanzeige zu überprüfen oder entsprechend bei der Unfallaufarbeitung der SiFa mitwirken?
Gibt es eine rechtliche Grundlage welches dem Betriebsrat dieses Recht einräumt?