Erstellt am 17.07.2019 um 09:46 Uhr von nicoline
Gem. Paragraph 87 Abs.1 Nr.7 BetrVG hat der BR ein erzwingbares Recht der MB bei
7. Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften;
Um sich zu überzeugen, ob vorhandene Regelungen eingehalten wurden (Paragraph 80 Abs.1 Nr. 1 BetrVG) oder Regelungen erforderlich sind, würde ich deine Frage bejahen, ihr habt das Recht den Unfallort zu besichtigen.
Erstellt am 17.07.2019 um 10:54 Uhr von §§Reiter
Ich sehe das genauso wie nicoline.
Auch ein Gespräch mit dem Betroffenen kann sehr aufschlussreich sein. Beispiel aus der Praxis:
AN hat einen Arbeitsunfall und verliert einen Finger bei der Arbeit an einer Presse.
AG wäscht seine Hände in Unschuld, der AN hat eine Sicherheitseinrichtung der Presse blockiert und ist selbst Schuld.
Beim Gespräch mit dem AN stellt sich raus: Die Sicherheitseinrichtung der Presse wird seit Jahren blockiert und das ist dem Abteilungsleiter und dem AG nachweißlich bekannt.
Da war der AN auf einmal nicht mehr nur selbst Schuld, denn dem AG war dieses Fehlverhalten seit Jahren bekannt, er hat es stillschweigend toleriert und ist nicht seiner Pflicht nachgekommen dieses abzustellen.
Erstellt am 17.07.2019 um 11:07 Uhr von Pjöööng
Na, da fallen mir bei diesem Beispiel aus der Praxis noch gleich viel mehr ein die in der Vergangenheit ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, incl. Betriebsrat!
Erstellt am 17.07.2019 um 11:18 Uhr von §§Reiter
Zitat von Pjöööng:
"Na, da fallen mir bei diesem Beispiel aus der Praxis noch gleich viel mehr ein die in der Vergangenheit ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, incl. Betriebsrat!"
Völlig richtig! Vor allem da das BRM von dem das Beispiel kommt selbst in dieser Abteilung gearbeitet hat!
Bei uns heißt Betriebsunfall in der Regel Verkehrsunfall auf Einsatzfahrt. Zum Glück gab es in den letzten 30 Jahren keine Todesfälle oder schwere Verletzungen.
Erstellt am 18.07.2019 um 13:35 Uhr von paula
es gibt aber nicht das Recht "entsprechend bei der Unfallaufarbeitung der SiFa mitwirken". Ihr habt Anspruch auf die Informationen, könnt euch selber einen Blick verschaffen, ASA Sitzungen nutzen, MBR geltend machen etc. Die SiFa arbeitet aber entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag an der Sache