Zu erst einmal den Hinweis, der BRV ist NICHT der Chef des BR, er ist auch NUR ein BRM welches halt besondere Aufgaben und Pflichten hat. Man kann alles auch im BetrVG nachlesen.
Darf ein BR-Vorsitzender, in einer BR-Sitzung, ein Betriebsratsmitglied auffordern, sein Betriebsratsmandat niederzulegen?
NEIN!
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Darf in einer Betriebsratssitzung, darüber geurteilt werden, wie ein Betriebsratsmitglied seine hauptberufliche Arbeit verrichtet?
NEIN, das ist eine ganz andere Baustelle. Aber BRM haben eine gewisse Vorbildfunktion und wenn sie ihre hauptberufliche Arbeit nicht gut verrichten, haben sie bestimmt auch Akzeptanzprobleme beim AG.
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Darf ein BR-Vorsitzender, ein Betriebsratsmitglied auffordern, die Betriebsratssitzung zu verlassen.
NEIN!!!
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Besteht eine Pflicht, an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen.
JA, es ist die Mandatepflicht und die öftere Nichtteilnahme ohne das ein rechtlicher Verhindeurngsgrund (findet man im betrVg) vorliegt kann ein Grund des Mandatsenzug durch das ArbG darstellen. Entsprechende Urteile gibt es, 1/3 Nichtteilnahme.
Hier ist immer das Problem, dass die jeweiligen Einladungen immer zu spät kommen, i.R. 1-3 Tage vor der Sitzung, und wenn möglich, wenn das einzuladene BR-Mitglied in einer 2-3 Tage Freischicht ist. (wir haben in unserer Firma einen Schichtrhythmus, welcher 6 Tage Arbeit dann 3 Tage Frei aussagt!
Für die Sizungsteilnahme außerhalb der arbeitsvertraglichen Zeiten gibt es den § 37 (3) Freizeitausgleich.
Darf ein BR-Vorsitzender, gegenüber einem BR-Mitglied eine Abmahnung, aussprechen?
NEIN!!!
Darf ein BR-Vorsitzender, einem vorschreiben, wann, wie und wo man seine BR-Tätigkeit verrichtet?
NEIN!! Aber es kann Beschüsse geben welches BRM was macht und in welchem Zeitraum!
Darf ein BR-Vorsitzender, einem BR-Mitglied den Zugang zum BR-Büro (Unterlagen, Gestzbücher usw.) untersagen.
NEIN, Jedes BRM hat das Recht ALLE Unterlagen incl. Post und eMail einzusehen so das BAG!!
Elektronisches Leserecht für alle Betriebsratsmitglieder von Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats gem. § 34 BetrVG.
Nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 12.8.2009 verfügt jedes Mitglied des Betriebsrats nach § 34 Abs. 3 BetrVG über ein unabdingbares Recht, auf Datenträgern gespeicherte Dateien und E-Mails des Betriebsrats auf elektronischem Wege zu lesen. ... zum Artikel
http://www.dashoefer.de/Online-Angebote/Newsletter/PersonalGate/?wa=PERS09-46&cid=3177&uid=3266085&e=bernhard.hackenberger@t-online.de&from=ONL-PERSOG
das BAG hat mit beigefügtem Beschluss zu § 34 Absatz 3 BetrVG entschieden,( Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 12.8.2009, Az.: 7 ABR 15/08) dass alle BR-Mitglieder das Recht haben, alle Dateien des BR und auch die E-Mail-Korrespondenz elektronisch zu le-sen. Dieses Recht sei unabdingbar, also auch nicht durch eine Geschäftsordnung des BR einschränkbar (Rz. 23). Die Beschränkung auf das zur Verfügung stellen von Ausdrucken der Dateien wurde ausdrücklich als unzureichend abgelehnt. Gründe des Datenschutzes stehen dem elektronischen Leserecht nicht entgegen (vgl. Rz. 26 f.).
§ 34 Abs. 3 BetrVG lautet:
"Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen."
Durch Auslegung der Norm, insbesondere wegen des Wortes "jederzeit", kommt das BAG zu dem oben dargestellten Ergebnis. Zum besseren Verständnis noch einige Zitate aus der Ent-scheidung:
"Den Betriebsratsmitgliedern muss .... der Zugang zu dem Server des Betriebsrats gewährt werden, z. B. in gleicher Weise wie dies für den Vorsitzenden des Betriebsrats, dessen Stell-vertreter oder die Systemadministratorin geschehen ist."
http://www.vdaa.de/index.php?option=com_content&view=article&id=666:elektronisches-leserecht-fuer-alle-betriebsratsmitglieder-von-dateien-und-e-mail-korrespondenz-des-betriebsrats&catid=1:pressemitteilungen&Itemid=9
Das gilt auch für EBRM während der Zeit der Verhinderunsgvertretung (also z.B. der gesamten Zeit wo das BRM in Urlaub oder krank ist)
Wie verhält es sich, wenn entsandte BR-Mitglieder in das GBR-Gremium, nicht der Aufgabe nachkommen, bzw. gerecht werden!
Man redet darüber und klärt die Usachen und versucht abzuhelden, bestrafen kann man es aber nicht.