Hallo,

nach § 87 Mitbestimmungsrechte Punkt 3 vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit hat der BR ein Mitbestimmungsrecht.

Meine Frage:
Darf der BR z.B. über einen Zeitraum vom 6 Monaten die Wochenarbeitszeit verkürzen oder Verlängern ? Wochenarbeitszeit ist ja im Arbeitsvertrag geregelt.
Darf der Arbeitgeber somit den Lohn auf die verkürzte/verlängerte Arbeitszeit anpassen ?

Gruß Gerd