Erstellt am 26.01.2011 um 23:16 Uhr von wölfchen
. . . die Antwort hast Du doch schon selbst gegeben: der BR kann über die Lage und Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage mitbestimmen. Ich finde jedoch im BetrVG nichts, dass der BR über die Höhe der Wochenarbeitszeit mit zu bestimmen hätte . . .
Erstellt am 27.01.2011 um 00:59 Uhr von Roxxx
Bitte das Arbeitszeitgesetz beachten (§3), im Tarifvertrag nachschauen (falls einer gilt)und am besten eine BV abschließen in der alles klar geregelt wird (Überstundenzuschläge / Ersatzruhetage als Ausgleich usw.)
Oder Kurzarbeit? Auch dafür gibt's Gesetze. Einfach Lohn kürzen geht nicht, hier gibt's den Begrif "Annahmeverzug" im BGB (§293 / 294 ? bin mir nicht ganz sicher).
Erstellt am 27.01.2011 um 08:16 Uhr von Ulrik
@Roxxx
Annahmeverzug ist im § 615 BGB geregelt.
@GerdII
Nutzt eure Mitbestimmungsrechte.
Der AG kann nicht einseitig die Arbeitszeit verkürzen oder verlängern, dazu braucht er nach § 87 (1) Nr 3 eure Zustimmung, im Anschluss auch über § 87 (1) Nr 2.
Notwendigerweise umfasst dieses MBR auch die geschuldete Wochen- oder Monatsarbeitsleistung (siehe Fitting § 87 Rn 130).
Also, lasst euch alles vorlegen, auch im Hinblick darauf, wie die Vergütung erfolgen soll.
Im Zweifel soll euer AG für die Dauer der Massnahme Kurzarbeit anmelden