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Aufstockung der Wochenarbeitszeit

E
Eisfee
Nov 2019 bearbeitet

Hallo Mein Ag fragt alle Mitarbeiter die in Filialen arbeiten, ob sie nicht mit den Stunden hochgehen wollen. Das der br erst ein Mitbestimmungsrecht recht hat, wenn es mehr als 10 Wochenstunden sind ist mir bekannt. Doch gilt das auch wenn es sich um ein paar hundert Mitarbeiter handelt ? Außerdem rechne ich damit das es dadurch zu Versetzungen kommt in andere Filialen, woran die Kollegen wahrscheinlich gar nicht gedacht haben. Der Hintergrund des Ag ist massiver Personalmangel.

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Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

02.11.2019 um 09:29 Uhr

Vom Grundsatz ist der BR bei der Länge der Wochenarbeitszeit raus. Das scheitert am § 77 Abs 3 BetrVG. Aber es gibt natürlich Ansätze, wo der BR aktiv wird. Z.B. stellt sich die Frage, ob die BV zur Arbeitszeit überhaupt noch praktikabel ist ( also 87.1.2 BetrVG) oder- wenn die Erhöhung größer ausfällt auch § 99 BetrVG.

Ihr solltet mit dem AG das Gespräch suchen.

O
OSTSEEKÜSTE

02.11.2019 um 11:21 Uhr

Mitbestimmung durch BR möglich auch durch § 87 Abs.1 Ziffer 3 ( Verlängerung der betrieblichen Arbeitszeit). Selbst § 87 Abs.1 Ziffer 2 ist möglich da die Erhöhung der Wochenzeit nur durch Änderung der täglichen Arbeitszeit zu erreichen ist.

M
Moreno

02.11.2019 um 15:09 Uhr

Wenn der AG Teilzeitkräfte fragt ob sie die Stunden erhöhen wollen geht dies den BR erst Mal nix an. Ab 10 Stunden wird dies wie eine Einstellung behandelt ob er aber 1 oder 100 fragt ist egal.

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