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wochenarbeitszeit

Z
zopfmar
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen!zur zeit müssen wir in unserer firma zusätzliche samstagsarbeit machen.laut unserer betriebsvereinbarung darf die maximale wochenarbeitszeit nicht 48h überschreiten(besser wie laut arbeitsgesetz).wir hatten aus dringlichkeit in der woche 2br-sitzungen.dadurch hatte ich am samstag um 12.30uhr meine 48h erreicht.die arbeirszeit geht bis 14.00uhr.ich habe meinen schichtmeister darauf hingewiesen und bin um 12.30uhr gegangen.darauf hin gab es ärger mit den arbeitgeber,der sagt das ich bis 14.00uhr hätte da bleiben müssen,weil betriebsratsstunden mit arbeitsstunden nicht gleich zu setzen sind.also wären es 49,5h wochenarbeitszeit,statt wie in der betriebsvereinbarung max.48h.wer hat nun recht?in der betriebsveinbarung steht:die gesetzlichen bestimmungen sind einzuhalten,z.b. die höchstarbeitszeit von 10h/tag sowie die höchstarbeitszeit von 48h/woche.verantwortlich dafür ist der vorgestzte.ich war am mittwoch und donnerstag jeweils von meiner arbeit freigestellt wegen br-sitzung.habe ich nun richtig gehandelt oder der arbeitgeber war im recht mit seiner foderung?

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Community-Antworten (6)

B
BRMler

30.09.2012 um 20:56 Uhr

schichtmeister hat bedingt Recht! Denn Mandatsarbeit fällt nicht unters ArbZG.

Doch Mandatsarbeit hat Vorrang und JEDE Mehrarbeit unterliegt der MB. Der BR hätte also bei dem BRM ggf weniger Mehrarbeit zustimmen können.

Also, ArbZG findet KEINE Anwendung, weder auf Max-Zeit noch auf Pausen oder Ruhezeit.

Aber, wenn man z.B Schicht arbeitet und dann nach der Schicht noch eine BR Sitzung hat, darf man diese ggf früher beenden um ausgeruht zur Br Sitzung gehen zu können.

Es gint hier Urteile welche von 6 Std. für das Erholen sprechen.

B
BRMler

30.09.2012 um 21:01 Uhr

PS: Es darf lt. ArbZG auch länger wie die 48 Std/Woche gearbeitet werden, siehe § 3 und auch § 7 Abweichende Regelungen

lese auch mal hier: Gesetzliche Höchstarbeitszeiten

http://www.mittelstand-und-familie.de/arbeitszeit-recht-steuern/

K
Kölner

30.09.2012 um 21:21 Uhr

@BRMler Die haben eine BV (!), die nur max. 48 Std. erlaubt! Dein Hinweis/PS ist demnach redundant.

S
Streikbrecher

30.09.2012 um 21:41 Uhr

Kölner, der als PS vom Koll. gemachte Hinweis ist zur Vervollständigung des Sachverhaltes schon ok. Das hier eine BV die Möglichkeit des ArbZG einschränkt ist etwas anderes. Ggf. könnte ja auch einmal Bedarf bestehen die BV hier zu ändern.

Weiter, wenn die BV ggf bei den 48 Std. einen Verweis auf das ArbZG macht, können/dürfen hier dann die max Std. auch gem BV entsprechend dem ArbZG genutzt werden.

Hier käme es dann auf den genauen Text der BV an. Den genauen Inhalt kennen wir alle nicht.

N
Nubbel

30.09.2012 um 22:46 Uhr

mandatsarbeit fällt nicht unters ArbZG

das ist ja mal ne aussage. wann wird das denn so gerechnet? nehmen wir an, ein betrieb arbeitet mo-fr von 8-18h mit einer stunde pause inclusive. an zwei tagen fanden br-sitzungen statt die aus dringenden gründen bis 19.30 dauerten. dann werden bei dir die 1,5 std nicht mitgerechnet?

K
Kölner

30.09.2012 um 22:58 Uhr

@Nubbel Das sind Aussagen von Menschen, die den Sinn der Schutzvorschriften des ArbZG noch nicht verinnerlicht haben.

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