Hallo zusammen!zur zeit müssen wir in unserer firma zusätzliche samstagsarbeit machen.laut unserer betriebsvereinbarung darf die maximale wochenarbeitszeit nicht 48h überschreiten(besser wie laut arbeitsgesetz).wir hatten aus dringlichkeit in der woche 2br-sitzungen.dadurch hatte ich am samstag um 12.30uhr meine 48h erreicht.die arbeirszeit geht bis 14.00uhr.ich habe meinen schichtmeister darauf hingewiesen und bin um 12.30uhr gegangen.darauf hin gab es ärger mit den arbeitgeber,der sagt das ich bis 14.00uhr hätte da bleiben müssen,weil betriebsratsstunden mit arbeitsstunden nicht gleich zu setzen sind.also wären es 49,5h wochenarbeitszeit,statt wie in der betriebsvereinbarung max.48h.wer hat nun recht?in der betriebsveinbarung steht:die gesetzlichen bestimmungen sind einzuhalten,z.b. die höchstarbeitszeit von 10h/tag sowie die höchstarbeitszeit von 48h/woche.verantwortlich dafür ist der vorgestzte.ich war am mittwoch und donnerstag jeweils von meiner arbeit freigestellt wegen br-sitzung.habe ich nun richtig gehandelt oder der arbeitgeber war im recht mit seiner foderung?