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Lohnkürzung bei Minusstunden

S
Schruppfeile
Jan 2018 bearbeitet

Wir als BR handeln gerade eine Neufassung unserer Betriebsvereinbarung "Arbeitszeiten" aus.Darin soll Vollzeitkräften die Nutzung eines Arbeitszeitkontos ermöglicht werden. Es ist vorgesehen daß der AN zwischen minus 20 bis plus 30 Stunden auf dm Konto haben kann. Wird bei der Jahresaufrechnung ein positiver Saldo festgestellt soll ausbezahlt werden.Ergiebt sich jedoch ein negativer saldo soll die Möglichkeit einer Lohnkürzung in Betracht gezogen werden.Ist das überhaupt rechtlich machbar?

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Community-Antworten (8)

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Tanzbär

04.07.2013 um 12:51 Uhr

Finger weg von Lohnkürzungen! Die Chefs sehen doch, wenn einer im Minus ist und dann werden sie ihm schon Gelegenheit geben, das wieder rauszuarbeiten. Und bis 20 Stunden sollte das ja kein Problem sein, das mit ins nächste Jahr zu nehmen.

T
teddybear

04.07.2013 um 13:02 Uhr

Bei Minus Std ist die AG in Annahmeverzug und sollte die Minus Std ausgleichen ( sprich auf null stellen) ansonsten wurde die AN die die ganzen Betriebs risiko tragen und nicht die AG und sowas geht naturlich nicht (§ 615 Satz 1 BGB).

K
Kulum

04.07.2013 um 13:21 Uhr

versuch ma nochmal teddy. der erste versuch war n griff ins klo

G
GuidoW

04.07.2013 um 13:22 Uhr

Minusstunden müssen vom Arbeitgeber ausgeglichen werden. Der AN muss natürlich seine Arbeitskraft zu Verfügung stellen. Ansonsten Annahmeverzug und die Minusstunden verfallen zu Gunsten des AN

LG Guido

P
Pjöng

04.07.2013 um 14:03 Uhr

"Darin soll Vollzeitkräften die Nutzung eines Arbeitszeitkontos ermöglicht werden."

Diese Formulierung legt nahe, dass die Verantwortung für die Führung dieses AZ-Konto beim Arbeitnehmer liegt, dieser also im wesentlichen frei bestimmen kann, ob und wann er wie viel diesem Konto zuführt oder entnimmt. Wenn dem tatsächlich so ist, dann liegt defibnitiv kein Annahmeverzug vor und es ist auch nicht zu beanstanden wenn dem AN in diesem Zusammenhang eine unbürokratische Möglichkeit geschaffen wird in geringem Umfang unbezahlte Freizeit zu nehmen.

Bei der geringen Bandbreite erschließt sich mir der Sinn der jährlichen "Nullstellung" allerdings nicht. Warum führt man den Saldo nicht einfach fort?

N
nicoline

04.07.2013 um 14:40 Uhr

Wieso nur den Vollzeitkräften? Wenn ihr eine Jahresaufrechnung machen wollt, legt ihr damit, aus meiner Sicht, einen Ausgleichszeitraum fest. Auf den kann sich der AG wie AN einrichten. Je nach dem, wie die Handhabung dieses AZ Kontos angedacht ist, kann es sein, dass die Minusstunden am Ende verfallen. Aber, wie gesagt, das hängt von der Handabung des AZ Kontos ab.

G
gironimo

04.07.2013 um 18:21 Uhr

Ich würde da auch nicht vorsehen, dass Minuszeiten verrechnet werden. Außerdem sehe ich auch keinen Sinn darin, einen jährlichen Schnitt zu machen. Ein Ausgleich auf Null wird doch bei +30/-20 erst beim Ausscheiden interessant.

M
MrFloppy

04.07.2013 um 19:23 Uhr

Hallo ! Wir haben eine BV in der bis zu 20 -/ 40 + Stunden zulässig sind. Aber, Zweimal im Jahr werden die Stundenkonten aller Mitarbeiter, auch Teilzeit, ausgeglichen. Hat ein Mitarbeiter Minusstunden die er unverschuldet nicht nachleisten konnte so werden diese gestrichen. Plus Stunden werden mit 50% „verzinst“ und auf Wunsch des MA in Freizeit oder Bezahlung gewährt. Sinn ist die Flexibilität bei der täglichen Arbeitszeit der Kollegen/innen nicht über Gebühr zu strapazieren und eine möglichst gleichmäßige Arbeitszeitverteilung über 2 Wochen zu erreichen. (Einzelhandel) Klappt sehr gut ! Beste Grüße,

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