Wir als BR handeln gerade eine Neufassung unserer Betriebsvereinbarung "Arbeitszeiten" aus.Darin soll Vollzeitkräften die Nutzung eines Arbeitszeitkontos ermöglicht werden.
Es ist vorgesehen daß der AN zwischen minus 20 bis plus 30 Stunden auf dm Konto haben kann.
Wird bei der Jahresaufrechnung ein positiver Saldo festgestellt soll ausbezahlt werden.Ergiebt sich jedoch ein negativer saldo soll die Möglichkeit einer Lohnkürzung in Betracht gezogen werden.Ist das überhaupt rechtlich machbar?