Erstellt am 13.01.2011 um 13:45 Uhr von Ellamia
@Nowotny
Ich kann Euch nur empfehlen...
Redet miteinander und nicht übereinander....
Sprecht den Vorfall offen und ohne Vorwürfe an...
Alles andere schafft nur unfrieden...
Erstellt am 13.01.2011 um 14:02 Uhr von Nowotny
Das haben wir getan. Sie sagt, jedesmal wieder so zu handeln zum Wohl der Arbeiter.
Erstellt am 13.01.2011 um 14:16 Uhr von rtjum
Du redest von wir
Wenn wir die Mehrheit der BRM sind und ihr jemanden habt der den Vorsitz übernimmt dann abwählen.
Erstellt am 13.01.2011 um 14:32 Uhr von Widder
Jetzt haltet mal den Ball flach....
Hat sie denn gegen ein Gesetz oder MTV, BV oder sonstwas verstoßen???
Was hätte sie denn tun sollen????
Sie hat unter dies, mit der Bitte um Verschwiegenheit gehört und hingenommen..
Hier handelt es sich um eine Freiwillige übertarifliche Sonderzahlung des AG.
Wo bitte ist denn hier eine Mitbestimmung und was ist denn daran Schädlich für den BR ???
Ihr seid nur sauer, weil sie euch nicht gleich alles erzählt hat, sich also an die Bitte um Verschwiegenheit hält, denn sie will auch künftig noch Vertrauensvoll mit dem AG zusammen arbeiten.
Erstellt am 13.01.2011 um 15:00 Uhr von Ellamia
@Nowotny
Ihre Situation ist übel... Sie ist der Vermittler zwischen GL und BR...
Diese Rolle muss man lernen und das geht nicht von heute auf morgen...
Ich kann Dir nur nochmal empfehlen, dass Ihr deutlich, klar und ohne Vorwürfe sagt, dass Ihr das Verhalten nicht in Ordnung findet, dass Ihr Euch deswegen übergangen fühlt und das Ihr durch das Gespräch mit Ihr einen Konflikt vermeiden wollt...
Erstellt am 13.01.2011 um 15:14 Uhr von rolfo
Ich verstehe die Aufregung auch nicht und denke hier wie Widder. 30.12.10, und heute haben wir den 13.1.11. Dazwischen lagen Feiertage. Wo steht denn die Frist, wann der BRV eine als verschwiegen gewünschte Mitteilung der GL an die BRM weitergegeben werden muss.
Klopft euch auf die Schulter und erzählt der Belegschaft dass der Betriebsrat dies ausgehandelt hat.
Erstellt am 13.01.2011 um 16:02 Uhr von Ulrik
Sorry Leute,
ich lese hier ständig "Fehlverhalten" und "die BRV ermahnen"...
Warum bitte??
Ich sehe es auch so wie Widder und rolfo.
Eure BRV hatte euch, dem Gremium, überhaupt nichts mitzuteilen. Warum auch.
Durch die Info, die die GL an sie gegeben hat, ist kein MBR betroffen. Nichts, woraus sie ein TOP oder einen Beschluß hätte machen müssen.
Die Zahlung an sich ist eine freiwillige Leistung des AG.
Höchstens die Kriterien zur Verteilung, sofern nicht alle das Gleiche erhalten haben, würden m. E. das MBR des Betriebsrates betreffen. Da aber alle das Gleiche bekommen haben, sehe ich kein Problem.
Aber das könntet ihr ja über die Einsichtnahme in die Bruttogehaltslisten erfahren.
Ansonsten, seid bitte so gut und lasst die Kirche im Dorf. Eure BRV hat IMHO nichts falsch gemacht.
Erstellt am 13.01.2011 um 16:09 Uhr von Saxonia
Hallo, Nowotny -
ganz so einfach, wie z.B. Rolfo es sieht, ist es m.E. nicht. Für diesen Fall mag das Verhalten der BR-Vorsitzenden hinzunehmen sein, schließlich hatte die verschwiegene Mitteilung einen positiven Inhalt. Ob bzw. in welcher Form ein BR das hier entstehende Mitbestimmungsrecht in bezug auf die Verteilung der Prämien lt. § 87 BetrVG wahrnehmen hätte wollen - diese Diskussion hat die GF mit ihrer Verschwiegenheitsinfo abgewürgt.
Nicht hinzunehmen ist es für die Zukunft. Die GF weiß nun, dass sie die BR-Vorsitzende mit solchen vertraulichen Informationen gegen den BR ausspielen kann. Das dürft Ihr nicht zulassen. Wir haben vor vielen Jahren, als unser damaliger BR-Vorsitzender auch eben mal so mit dem GF Dinge im Alleingang vereinbarte, unsere Geschäftsordnung geändert. Seitdem durfte er Informationen der GF immer nur mit seinem Stellvertreter bzw. einem weiteren BR-Mitglied entgegennehmen.
Sprecht in der BR-Sitzung darüber, einigt Euch - so ein Verhalten erfolgt aus meiner Sicht seitens der BR-Vorsitzenden nicht, um dem BR wissentlich zu schaden, sondern aus der Situation heraus. Allerdings darf es nicht wieder vorkommen. Das muss sie begreifen. Dann lieber gar keine Info. Vertrauliche Mitteilungen an eine Einzelperson machen erpreßbar!
Gruß von Saxonia
Erstellt am 13.01.2011 um 16:11 Uhr von Kölner
@Ulrik
Was ist das denn?
Eine Verschwiegenheitspflicht gg. dem Gremium gibt es nicht! Demnach ist die Mitteilungspflicht hier wohl eher gegeben. Ein BRV, der solche Alleingänge in dieser Vehemenz als richtig ansieht, sollte eher zurücktreten - hier ist ein grundsätzlich falsches Verständnis von Gremiumsarbeit und Funktion eines BRV entstanden.
Und § 87 Abs. 1 Nr. 10/11 BetrVG sind bekannt?
Erstellt am 13.01.2011 um 17:00 Uhr von Ulrik
@ Kölner
Ja, der §87 (1) Nr 10 und 11 ist bekannt. Dir auch??
Da steht "Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, Entlohnungsgrundsätze und Akkordsätze", mal grob zusammengefasst.
Ich lese da nichts von einmaligen freiwilligen Sonderzahlungen ausserhalb der Entlohnung.
Und eine Mitteilungspflicht an das Gremium besteht m. E. dann, wenn die MBR betroffen sind. Und das ist IMHO hier nicht der Fall.
Und ob ein BRV zurücktreten sollte, weil er sich auf rudimantäre Fakten reduziert, lasse ich mal dahingestellt.
Erstellt am 13.01.2011 um 17:04 Uhr von Widder
@Kölner
§ 87 Abs. 1 Nr. 10/11 ist derart von daneben....
Wir wissen alle nicht, wie die BRV zu dieser Info kam, vielleicht in der Kneipe, bei einem Gesprächstermin (Glaskugel) oder sonstwo.
Dies ändert aber nichts an der Tatsache, das sie hier keinen Fehler gemacht, und schon gar nicht im Alleingang etwas "vereinbart" hat.
Da gibt es nichts zu vereinbaren...... und von einem abwürgen, um die MB nach der Verteilung zu umgehen, zu reden, ist auch der Blick in die Glaskugel.....
Es handelt sich hier um eine Mitteilung, bei der sie gebeten wurde, dies nicht an die große Glocke zu hängen, und vor allen Dingen, wann hätte sie es denn mit welcher Begründung machen sollen???? In einer Außerordentlichen BR-Sitzung, nur mit diesem Thema???
Sind wir doch mal ehrlich. Wenn man will, das eine Info in den Betrieb getragen wird, sagen wir auf der BR-Sitzung, das muss aber unter uns bleiben... Dann sind wir sicher, das zumindest Teile davon noch am selben Tag diskutiert werden.
Das man generell darüber reden muss, steht außer Frage, aber deswegen gleich die Pferde scheu zu machen, ist mehr als übertrieben....
Mich wundert eh, das nicht schon unser berühmter 23er gezogen wurde..
Erstellt am 13.01.2011 um 17:11 Uhr von Kölner
@Widder, Ulrik
Also ist § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nicht bekannt...naja!
Ich zitiere mal Fitting zu § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG:
'Regelungen über eine Beteiligung des ArbN an dem wirtschaftlichen Erfolg des UN fallen unter die Mitbestimmungstatbeständen von Nr. 10.' [...]
Wenn man sich aus dem Fenster lehnt, sollte man sich vorher von der Fallhöhe überzeugen.
Erstellt am 13.01.2011 um 17:32 Uhr von mainpower
Hallo,
wenn ich als Chef grosszügigerweise JEDEM AN eine gewisse Summe zukommen lasse und erfahre dann dass es im BR Unruhe gab wegen der vorgehensweise gäbe es in Zukunft nichts mehr. Ich sehe in dem Verhalten der BR - Vorsitzenden nichts falsches.
Ich schliese mich der Meinung von Widder, Ulrik und Rolfo an.Man muss nicht immer alles kaputtreden weil man meint übergangen worden zu sein.
Erstellt am 13.01.2011 um 18:01 Uhr von Kölner
@mainpower
Nehmen wir mal, die Fa. hat sich das Ziel gegeben, 2 Mio. mehr an Gewinn zu generieren. Nehmen wir weiter an, dass die Mitarbeiter in diesem Betrieb, 100 an der Zahl, diesen Gewinn tatsächlich so erwirtschaftet haben. Diese 100 AN bekommen also - tatsächlich! 206.000 Euro dieser Summe; rund 10%. Sie dafür 'freiwillig zwei Urlaubstage und/oder 'freiwillig' der 40-Std.-Woche im Vorfeld (bisher 38 Std.) zugestimmt.
Ist das dann immer noch in Ordnung?
Mein Verdacht:
Hier sind noch ganz andere AV-Grundlagen oder gar eine BV betroffen.
Das MBR solltest Du übrigens auch nicht leugnen. Ob Du das als BR dann wahrnimmst, ist ne andere Sache.
Erstellt am 13.01.2011 um 18:04 Uhr von sanifair
Der BRV hat die MBR des BR ausgehebelt. Auch wenn sich die AN freuen kann dies absolut nicht gehen. Ein BRV muss gegenüber dem AG auch mal den Mum haben an dieser Stelle zu sagen, dass er hier erst mit dem Gremium reden muss.
Der BR hat aber jederzeit die Möglichkeit den BRV abzuwählen :-)
Erstellt am 13.01.2011 um 18:27 Uhr von Nowotny
Das ist genau so vereinbart worden vor einem Jahr. Wir 167 Arbeitnehmer bekommen 15 Prozent vom Gewinn, dafür arbeiten wir jede Woche ohne Lohnausgleich eine halbe Stunde mehr. Letztes Jahr gab es 200 Euro bei einem Mehrgewinn (EBIT) von 9,5 Mio Euro. Das hatten wir dann aber erst im Juli erfahren.
Unser Chef weiß noch nicht wie viel Mehrgewinn er gemacht hat. Er sieht die Ausschüttung dann im Sinne der Vereinbarung als erledigt an. Und unsere BRVe stimmt dem zu.
Erstellt am 13.01.2011 um 20:27 Uhr von Ellamia
@Nowotny
Nochmal... Sprechenden Menschen kann geholfen werden...
Setzt das Thema auf die nächste Tagesordnung, redet darüber und beschließt dort, dass kein Betriebsratsmitglied alleine für den BR zustimmen kann.
Dabei ist es egal, ob es die Vorsitzende ist oder irgendein anderes BR - Mitglied.
Sonst sucht er sich bei der nächsten vertraulichen Information vielleicht Dich aus...
Das kann man auch in die Geschäftsordnung des BR aufnehmen.
Ich würde das jetzt auch Eurem AG schriftlich mitteilen und Ihn daraufhinweisen, dass er sich gerne mit Eurer BR Vorsitzenden oder einem anderen Mitglied unterhalten kann, die aber durch das Gremium nicht bevollmächtigt wurde, aleinige Entscheidungen zu treffen und ihn auffordern einen entsprechenden Antrag beim BR einzureichen.
@sanifair
ich gebe Dir recht, bedenke aber bitte, dass keiner als BRV geboren wird und jeder, der solch eine Aufgabe übernimmt, einem enormen Druck ausgesetzt ist, Fehler macht und vor allem lernen muss...
Erstellt am 13.01.2011 um 23:22 Uhr von mainpower
Hallo,
dass Ihr jede Woche eine halbe Stunde ohne Lohnausgleich arbeitet stand in der Frage nicht. Da kann das schon ganz anders aussehen. Also bitte immer genaue Informationen!
Erstellt am 14.01.2011 um 07:58 Uhr von BRVLH
wenn ich das jetzt hier (nicht als BRM) alles lese und stelle fest, ups das ist genauso bei uns passiert, da könnten wir gemeint sein. genau das haben wir bekommen etc.
Ehrlich?? Ich hätte kein Vertrauen mehr in den BR.
Wenn ich hier lese was der BR da alles "falsch" gemacht haben soll!?! Als AG würde ich dann darauf reagieren und nichts mehr zahlen. BR wurde ja nicht informiert also könnt ihr euch (die AN) beim BR bedanken dafür.
Man sollte nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen denn dafür sind vieeeeeel zu wenige Informationen hier gepostet worden.
Erstellt am 14.01.2011 um 08:21 Uhr von rkoch
@Nowotny
> Wir 167 Arbeitnehmer bekommen 15 Prozent vom Gewinn, dafür arbeiten wir jede Woche
> ohne Lohnausgleich eine halbe Stunde mehr.
Das ist nicht Dein Ernst, oder?
> Letztes Jahr gab es 200 Euro bei einem Mehrgewinn (EBIT) von 9,5 Mio Euro.
Erst mal nachrechnen:
9.500.000 EUR * 15% = 1.425.000 EUR
Das ganze aufgeteilt auf 167 MA: 1.425.000 EUR / 167 = 8.532 EUR.... Selbst wenn man das 12telt, also die Zahlung monatlich (und nicht nur im Januar) käme wären das 711 EUR.
200 EUR / MA sind gerade mal 0,35%... Irgendwas passt da schon nicht. Kann es sein, das der Betrag den Umsatz markiert, nicht das EBIT? Allerdings wäre umgekehrt ein EBIT von (200*167/15%) 222666 EUR auch nicht gerade berauschend....
Weiter:
200 EUR für 52 Wochen = 3,864 EUR jede Woche. Das ganze ist quasi der Gegenwert für "jede Woche eine halbe Stunde ohne Lohnausgleich". D.h. wenn ihr mehr als 3,864 EUR * 2 = 7,69 EUR Stundenlohn - evtl. Zuschläge für Mehrabeit nicht mitgerechnet - habt , dann macht ihr einen beschissenen Schnitt mit dieser "Großzügigkeit" Eures AG.
Also, irgendwas stimmt an Deiner Darstellung nicht......
NB: Ergänzend zu Kölner. Das MBR des BR bei freiwilligen Lohnbestandteilen dieser Art IST ja eben deshalb vorgesehen, damit die Nowotny bemängelte Situation das "alle Arbeitnehmer (egal ob 10 Std.-Beschäftigung oder 40) diese volle Summe bekommt" zumindest mit dem AG besprochen werden kann. So lange die Sache natürlich nicht in die betriebliche Übung übergangen ist (was ich in dem Fall aber möglicherweise so sehen würde), würde ich als BR natürlich nicht ernsthaft mit dem AG streiten... Aber reden wird man doch wohl noch dürfen.....
Erstellt am 14.01.2011 um 09:05 Uhr von Kölner
@rkoch
Danke, so sehe ich das auch.
@Nowotny
Kannst Du mit genauen Zahlen aufwarten? Die Angaben EBIT und Mitarbeiteranzahl und Auszahlungsmodalitäten (auch im vergangenen Jahr) passen nicht zusammen.
Erstellt am 14.01.2011 um 09:53 Uhr von Widder
Da tun sich plötzlich ganz andere Dinge auf, als in der Eingangsfrage.....
Das nächste mal, kläre uns komplett auf und lege die Tatsachen auf den Tisch, wenn du etwas wissen willst.
@ Kölner
Bei einer Einmalzahlung; so sah es laut Frage aus, haste keine Chance nach § 87.....
So wie es sich jetzt darstellt, sieht es ein bischen anders aus.
Wenn das Verhalten der BRV wirklich so war, wie jetzt erst entgültig beschrieben, ist das nicht ganz i.O.
Ob das wirklich so war, wage ich ob der unzureichenden Info in der Eingangsfrage zu bezweifeln (Glaskugel)
Ich habe den dringenden Verdacht, ds sich da ein paar nicht grün sind, und jetzt versucht wird, etwas zu finden was nicht richtig war.
Wenn sich die BRM nicht einig sind,ist das schön für den AG, schalecht für die AN.
Erstellt am 14.01.2011 um 09:57 Uhr von Kölner
@Widder
Selbst bei einer Einmalzahlung ist man als BR nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG dabei.
Hoffentlich ist Deine Haltung nicht grundsätzlicher Natur...
Erstellt am 14.01.2011 um 10:12 Uhr von rkoch
@Widder
Ergänzend zu Kölner (da Du ihm anscheinend nicht glaubst):
DKK Rn. 243 zu §87 (1) 10. BetrVG:
Auch Einmalzahlungen können dem Mitbestimmungsrecht unterliegen (vgl. z. B. BAG 10. 7. 79, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; 29. 2. 00, NZA 00, 1066 [1067]; 29. 1. 08, NZA-RR 08, 469 [472]). Wird eine Leistung vom AG freiwillig gezahlt, so schließt dies das Mitbestimmungsrecht nicht aus (vgl. z. B. BAG 17. 12. 85, AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; 9. 2. 89, AP Nr. 40 zu § 77 BetrVG 1972; 29. 1. 08, a. a. O.: HSWGN-Rose, Rn. 466; Richardi-Richardi, Rn. 745).
Wobei ich zugebe, das "KÖNNEN unterliegen" nicht bedeutet das das IMMER zutrifft. Aber zumindest kann man das MBR nicht kategorisch verneinen.
Dazu der Erwähnte BAG v. 29. 02. 2000 - 1 ABR 4/99:
Leitsätze
1. Gewährt der Arbeitgeber mehreren Arbeitnehmern eine einmalige Sonderzahlung, mit der ihr besonderes Engagement in einer Ausnahmesituation nachträglich honoriert werden soll, so kann es sich um einen nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtigen kollektiven Tatbestand handeln. Entscheidend ist insoweit, ob ein innerer Zusammenhang zwischen den Zahlungen besteht. Dieser ist typischerweise bei Zahlungen zu bejahen, die nach Leistungsgesichtspunkten erfolgen.
Die Gewährung der Einmalzahlung an ALLE AN als Bonus für "das gut gelaufene Jahr" fällt IMHO unter diese Definition. So wie es Nowotny jetzt darstellt ist es aber eine "Ergebnisbeteiligung" und die fällt unzweifelhaft unter das MBR (siehe DKK aao.).
Erstellt am 14.01.2011 um 10:40 Uhr von Widder
So wie es jetzt dargestellt wird, gebe ich euch ja auch recht.
Dies war aber in der Eingangsfrage ganz anders, deswegen meine Verneinung zur MBR des BR.
Des weiteren ist ein großer Unterschied zwischen kann und muss...
Ich verneine es also nicht kategorisch.