Hallo, mal eine Frage. Unsere BRV hat mitbekommen, dass es in einer Verkaufsabteilung neue Arbeitszeiten gibt. darauf hat sie an den Betriebsleiterin geschrieben, sie soll das unterlassen und die Mitbestimmung des BR einholen. Die BRV begründet dies mit der Überwachung nach § 80 Abs. 1 BetrVG. darf sie das so einfach schreiben oder benötigt sie nicht unsere Zustimmung zu einem solchen Vorgehen?