BRV Alleingänge
Hallo zusammen, ich zerbreche mir schon seit Tagen den Kopf. Unser BRV macht zu-viele gravierende Alleingänge. Sei es eine Interne Stellenausschreibung einfach Unterschreiben und dies dem Gesamt BR nicht annähernd mitzuteilen. er verlängert einfach eine Probezeit (im TV steht mit Absprache des BR) auch mit keiner Silbe zum gesamt BR. Unterschreibt 1 Woche vor Einsicht des BR eine Kündigung. Er lädt keine Ersatzmitglieder (er hat ne Absprache mit der GL, ein dauerhaftes Ersatzmitglied dafür keine weiteren) hin und wieder sind wir nicht beschlussfähig. Entscheidet für sich selbst um welche belange von AN er sich kümmert oder nicht, teilt dies auch dem Gesamt BR nicht mit, klarer §85 BetrVG. Erschwert die Arbeit des SBV, der benutzt unseren PC Zugang sowie unsere Mail Adresse, da er keine eigene bekommt, soll an keine Sitzung Teilnehmen (macht er trotzdem), Seitz Amtsantritt haben wir keine Betriebsversammlung gemacht, nicht mal um uns vor zu stellen, seine Aussage wir haben keine Themen. Im Grunde macht er das weil er sich gegenüber der GL nicht durchsetzen will und auch nicht das wissen hat um gegen Argumente vorzubringen. Er ist eher pro GL. Unsere ganzen Ausschüsse arbeiten nicht, weil der BRV sich rechtfertigen müsste bei der GL warum soviel BR Arbeit geleistet wird. In der letzten Amtszeit hatten wir einen anderen BRV und dort wurde auch nicht in den Ausschüssen gearbeitet (damals der BRV der Bruder vom Personalchef/GL). Heute auf all das angesprochen, meinte er, er habe in Unwissenheit gehandelt. Ein BRV sollte schon etwas mehr wissen haben und das ist wissen des alltäglichen BertVG.
Natürlich wäre es jetzt einfach zu sagen, Abwahl im Gremium. Daraus wird aber nichts, denn die Mehrheit im Gremium ist auf seiner seite, denn um so mehr er alleine macht, um so weniger müssen die tun. Mehr als die hälfte der Belegschaft ist gegen den BRV.
Was hat man noch für Handlungsmöglichkeiten?
Community-Antworten (7)
30.04.2015 um 21:37 Uhr
Warum keine Abwahl?
30.04.2015 um 21:44 Uhr
Eine Abwahl innerhalb des Gremiums nicht möglich. Wir sind ein 11 Gremium und davon sind 4 für eine Abwahl.
30.04.2015 um 22:36 Uhr
Ich denk mehr als die Hälfte ist gegen den BRV?
30.04.2015 um 22:37 Uhr
Achso der Belegschaft :-)
30.04.2015 um 22:41 Uhr
Genau mehr als die hälfte der Belegschaft
01.05.2015 um 00:04 Uhr
Hallo Noris,
Euer BRV dürfte jetzt bereits 1 Jahr im Amt sein. Hat er schon eine BRV-Schulung erhalten? wenn nein, das wäre wichtig damit er seine Pflichten kennen lernt. Auch eine Möglichkeit gegen Pflichtverletzung: eine solide Geschäftsordnung beschließen. Unsere Geschäftsordnung basiert auf dem Muster von WAF und ist quasi eine Bedienungsanleitung für BRV oder auch ein Nachschlagewerk ... Wenn 25% der BRM dazu auffordern, muß ein Punkt auf die Tagesordnung genommen werden, und 4 von 11 reichen aus :)
Ansonsten wäre da noch §23: § 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten (1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.
D.h. Ihr 4 könnt Euch an das Arbeitsgericht wenden, die Pflichtverletzung (1 Jahr keine Betriebsversammlung) darlegen und ein Verfahren beantragen.
LG Bastian
01.05.2015 um 01:50 Uhr
Hi Eine Schulung hat er letztes jahr hinter sich gebracht. Eine Geschäftsordnung haben wir auch, die aber Grundsätzlich ignoriert wird.
Ok dann bleibt nur noch der §23
Danke für die Antworten
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