W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Alleingang BRV

S
Sushi10
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Kann der BRV im Alleingang entscheiden ob eine Kamera vorübergehend eingebaut werden kann da der Verdacht des Diebstahls ( Geld) offensichtlich ist? Hinzu kommt das es im Gremium eine undichte Stelle gibt. Danke

70606

Community-Antworten (6)

G
ganther

09.10.2017 um 19:05 Uhr

nein kann er nicht! Der BRV handelt nach dem BetrVG im Rahmen der Beschlüsse des Gremiums und einem BRV der etwas anderes macht sollte man unbedingt als Gremium auf die Finger klopfen! Selbst eine undichte Stelle im Gremium ändert daran nichts. Es stellt sich aber überhaupt die Frage was eine undichte Stelle ist. Denn ein BR ist kein Geheimrat und bis auf wenige Ausnahmen (z.B. personelle Einzelmaßnahmen, konkretes Abstimmungsverhalten einzelner BR-Kollegen) kann man sehr viel aus der Sitzung nach außen tragen....

S
Sushi10

09.10.2017 um 19:42 Uhr

Hallo, und genau diese wenigen Ausnahmen werden nach aussen getragen und an anderer Stelle diskutiert oder auch lästernder Weise bei anderen Kollegen verbreitet

I
Irminsul

10.10.2017 um 10:03 Uhr

Das ändert aber trotzdem nichts an der Rechtslage. Der BRV darf nichts alleine entscheiden.

K
kratzbürste

10.10.2017 um 11:00 Uhr

Entscheiden tut es ohnehin der Arbeitgeber. Und bei besonderem Tatverdacht als letztes Beweismittel auch ohne vorherige Zustimmung des BR.

M
Moreno

10.10.2017 um 11:06 Uhr

@Kratzbürste: Wie kommst Du darauf? Hast Du auch ein Urteil zu Deiner Behauptung?

B
BrauseBär

10.10.2017 um 18:37 Uhr

@kratzbürste "Entscheiden tut es ohnehin der Arbeitgeber."

Ist dir vielleicht entgangen, was Mitbestimmung bedeutet?

Mitbestimmung bedeutet, dass weder ein AG noch ein BR etwas allein entscheiden kann. Macht es einer dennoch, ist es gegenstandslos.

Ihre Antwort