Erstellt am 09.10.2017 um 17:05 Uhr von ganther
nein kann er nicht! Der BRV handelt nach dem BetrVG im Rahmen der Beschlüsse des Gremiums und einem BRV der etwas anderes macht sollte man unbedingt als Gremium auf die Finger klopfen! Selbst eine undichte Stelle im Gremium ändert daran nichts. Es stellt sich aber überhaupt die Frage was eine undichte Stelle ist. Denn ein BR ist kein Geheimrat und bis auf wenige Ausnahmen (z.B. personelle Einzelmaßnahmen, konkretes Abstimmungsverhalten einzelner BR-Kollegen) kann man sehr viel aus der Sitzung nach außen tragen....
Erstellt am 09.10.2017 um 17:42 Uhr von Sushi10
Hallo, und genau diese wenigen Ausnahmen werden nach aussen getragen und an anderer Stelle diskutiert oder auch lästernder Weise bei anderen Kollegen verbreitet
Erstellt am 10.10.2017 um 08:03 Uhr von Irminsul
Das ändert aber trotzdem nichts an der Rechtslage. Der BRV darf nichts alleine entscheiden.
Erstellt am 10.10.2017 um 09:00 Uhr von kratzbürste
Entscheiden tut es ohnehin der Arbeitgeber. Und bei besonderem Tatverdacht als letztes Beweismittel auch ohne vorherige Zustimmung des BR.
Erstellt am 10.10.2017 um 09:06 Uhr von moreno
@Kratzbürste: Wie kommst Du darauf? Hast Du auch ein Urteil zu Deiner Behauptung?
Erstellt am 10.10.2017 um 16:37 Uhr von BrauseBär
@kratzbürste
"Entscheiden tut es ohnehin der Arbeitgeber."
Ist dir vielleicht entgangen, was Mitbestimmung bedeutet?
Mitbestimmung bedeutet, dass weder ein AG noch ein BR etwas allein entscheiden kann.
Macht es einer dennoch, ist es gegenstandslos.