Betriebsratsvorsitzende im Alleingang
Hat der Betriebsratsvorsitzende mehr rechte als die anderen Mitglieder des Gremium ??? Unser Vorsitzender entscheidet sehr viele Sachen im Alleingang, er trifft sich mit den Chefs und Verantwortlichen alleine und trifft hierbei Entscheidungen ohne das Gremium davon zu informieren. Bzw. Informiert er dann wenn es garnich mehr zu verändern geht. Wie kann man das stoppen ?? Wie kann man dieses Vorgehen Beweisfest machen?? Und er redet offensichtlich Vertrauliche Sachen in den Betrieb und der Geschäftleitung aus. Alle die jeningen die sich dem zur Wehr setzen, ziehen letztendlich den kürzeren. Sie werden ausser Gefecht gesetzt. Wir brauchen eure Hilfe! Danke vorab.
Community-Antworten (28)
05.09.2022 um 18:34 Uhr
Beweisen könnte man es nur über Zeugen. Aber man kann den BRV auch ohne Beweise austauschen. Um ihn abzuwählen benötigt man eine Mehrheit ... keine Beweise.
05.09.2022 um 18:37 Uhr
Problem dabei wäre, er würde somit weiter im Gremium sitzen. Das würde Ärger verursachen. Daher ist eine andere Lösung nötig. Diese finden wir leider noch nicht.
05.09.2022 um 18:49 Uhr
Da gäbe es nur ein Verfahren nach §23 BetrVG ... dafür bräuchtet ihr dann aber wirklich Beweise und er müsste auch wirklich etwas (ziemlich schlimmes) gemacht haben.
05.09.2022 um 18:53 Uhr
Ok.. also bleibt nur Beweise sammeln. Danke für die Hilfe. Mir ist aufgefallen das dieses Phänomen häufiger auftritt.. Wie lösen denn andere dieses Problem so?
05.09.2022 um 19:46 Uhr
" er trifft sich mit den Chefs und Verantwortlichen alleine und trifft hierbei Entscheidungen ohne das Gremium davon zu informieren. Bzw. Informiert er dann wenn es garnich mehr zu verändern geht." Was wollt ihr denn noch an Beweisen? Setzt der AG irgend eine Sache um, muss er sich ja erklären können/müssen----Notfalls auch vor Gericht wenn man die Maßnahme nach §23 BetrVG durchführt. Habt ihr genug Leute zusammen dann solltet ihr ihn auch abwählen. Macht er danach Theater in den Sitzungen und/oder er will Unruhe stiften-----was will er denn dann alleine erreichen?
06.09.2022 um 09:20 Uhr
"Problem dabei wäre, er würde somit weiter im Gremium sitzen. Das würde Ärger verursachen. Daher ist eine andere Lösung nötig. Diese finden wir leider noch nicht. "
Das Problem versteh ich nicht. Aktuell sitzt er ja auch im Gremium und verursacht noch viel mehr Ärger?!
06.09.2022 um 10:18 Uhr
Zur Frage nach der Vorgehensweise, bzw. was wir machen würden:
Ich würde mal die bisherigen Fälle so genau wie möglich rekonstruieren und zu Papier bringen. Und zukünftige Alleingänge ergänzen und genau protokollieren: was ist genau wann mit wem passiert?
Sollten greifbare Entscheidungen der GL auf dieser Basis getroffen werden, die eigentlich mitbestimmungspflichtig sind, bzw. erfährt jemand sensible Informationen direkt vom BRV, müsste sich der Kreis ja eigentlich zum BRV wieder schließen. In diesen beiden Fällen müsste sich also entweder die GL erklären, oder es müsste weitere Zeugen geben.
Erst wenn daraus etwas verwertbares entsteht, kann bzw. sollte man Maßnahmen nach §23 ergreifen. Ansonsten würden sie vermutlich verpuffen und der BRV sich womöglich in seinem Verhalten bestätigt fühlen.
06.09.2022 um 11:00 Uhr
Reden mit dem BRV, dass es so nicht geht, falls keine Besserung eintritt, jemanden finden, der bereit ist, das Amt zu übernehmen. TOP Neuwahl des BRV auf die Tagesordnung setzen lassen und BRV neu wählen.
Und ja, man muss den alten BRV dann aushalten, aber das ist nun einmal so.
Ob seine bisherigen Verfehlungen für das AG reichen, um ihn aus dem BR zu entfernen, ich weiß es nicht.
06.09.2022 um 11:32 Uhr
Geht mit etwas Mehrarbeit auch viel Eleganter einen wildgewordenen BRV los zu werden.
Nach §13 BetrVg Rücktritt des BR mit der Mehrheit der BRM, sofort WV für Neuwahlen wählen und diese durchführen. Selbst wenn der aktuelle BRV wieder in den BR kommen sollte müsst ihr ihn ja nicht wieder wählen ;) ...
06.09.2022 um 12:11 Uhr
wenn der AG etwas umsetzt für das es eine BR-Schluss bedurft hätte, dann fordert das Germium den AG auf das zu unterlassen, weil kein Beschluss vorliegt. dann kann der AG sich äußern, dass der BRV die Zustimmung erteilt hat --> Beweis liegt damit vor (schriftlich geben lassen) oder der AG sagt nichts und stellt die Maßnahme ein Passiert beides nicht den AG vor das Arbeitsgericht bzw. die Schiedkammer zitieren, da muss er sich äußern --> also Beweise zu bekommen wird kein Problem sein, wenn ihr den wirklich wollt
Und ob der BRV danach als BRM im Gremium sitzt ist doch egal, ein einzelnes BRM kann doch nichts ausrichten und der neue BRV hat Hausrecht --> auch hier: wenn ihr wirklich wollt, bekommt ihr das in Griff
@dieschi: wo ist das denn eleganter? das dürfte erstens ggf angreifbar sein, den BR aufzulösen um den BRV loszuwerden und zweitens das Risiko das der BRV wieder gewählt wird aber andere nicht ist doch viel zu groß Und wenn das Gremium sich nicht traut den BRV abzusetzen, wieso sollten sie sich trauen Neuwahlen anzusetzen? Abgesehen davon, ich würde die nicht wiederwählen, wenn die so einen Kindergarten veranstalten (was sollen die den Wählern den erzählen, warum es Neuwahlen gibt --> "der BRV ist blöd")
06.09.2022 um 12:59 Uhr
@Relfe Man klärt die Wähler mit der gleichen Begründung auf die auch für die Absetzung des BRV genommen würde.
Wenn der BRV einen guten Stand in der Belegschaft hat wird es für die BRM die die Absetzung zu verantworten haben sowieso schwer, egal ob per Rücktritt und Neuwahl oder per Absetzung. Nach seiner Absetzung kann der alte BRV zudem Klagen und wenn es dumm läuft wird er vom Gericht wieder als BRV eingesetzt.
Ist auch nicht wirklich besser ...
06.09.2022 um 13:24 Uhr
Klar kann er klagen, aber selbst wenn er gewinnen sollte, so wird er halt wieder abgewählt. Da kann man ja dann die Fehler vom ersten Mal vermeiden. Für die Abwahl und Neuwahl bedarf es keines Grundes. Nur eine Mehrheit im Gremium und 1/4 des Gremiums muss den TOP auf der Tagesordnung fordern. Wir hatten so eine Klage und alle haben nur den Kopf geschüttelt. Das Gericht hat dann die Rechtmäßigkeit der Neuwahl zugestimmt.
06.09.2022 um 13:35 Uhr
Wenn der BRV Dinge zusagt oder entscheidet, für die er einen Beschluss des Gremiums braucht, dann kommt dieser Punkt das nächste mal auf die Tagesordnung (ein Viertel der Mitglieder des BR) und es wird eine Entscheidung im Gremium getroffen. An die ist der BRV dann gebunden. Er muss dann seine voreilige Zusage zurückziehen. Das macht dem AG auch keine Freude und der BRV steht nicht gut da. So kann ein BRV diszipliniert werden. Eine Unterschrift des BRV unter was auch immer gilt nur mit einem beschluss des Gremiums.
06.09.2022 um 13:44 Uhr
@seehas Ich vermute mal der BRV weiß dies, schert sich aber einen Dreck drum.
06.09.2022 um 13:53 Uhr
"das dürfte erstens ggf angreifbar sein, den BR aufzulösen um den BRV loszuwerden"
Nein, ist es nicht.
"Nach §13 BetrVg Rücktritt des BR mit der Mehrheit der BRM, sofort WV für Neuwahlen wählen und diese durchführen. Selbst wenn der aktuelle BRV wieder in den BR kommen sollte müsst ihr ihn ja nicht wieder wählen ;) ..."
Den Weg würde ich nur wählen, wenn die Chance groß genug ist, das der BRV nicht ins Gremium kommt. Wenn er eh rein kommt, macht man doch keine Neuwahlen.
"Nach seiner Absetzung kann der alte BRV zudem Klagen und wenn es dumm läuft wird er vom Gericht wieder als BRV eingesetzt."
Was ist das denn bitte für ein Unsinn? Ein BRV kann nicht gegen seine Absetzung klagen und sich per Gericht wieder auf "den Thron setzen".
Edit: Es sei denn, die Absetzung ist formal fehlerhaft gewesen.
06.09.2022 um 14:55 Uhr
@ celestro
an das Arbeitsgericht wenden darf sich der Abgesetzte schon, nur, wenn es keine groben Fehler gegeben hat, wird er keinen Erfolg haben.
06.09.2022 um 15:05 Uhr
"Was ist das denn bitte für ein Unsinn? Ein BRV kann nicht gegen seine Absetzung klagen und sich per Gericht wieder auf "den Thron setzen"."
Das habe ich hier im Forum aber auch schon anders gelesen!
06.09.2022 um 15:15 Uhr
@Dummerhund: Es ist ein Unterschied, ob der BRV weiß, dass das geschehen kann oder ob der BR das ein paar Mal durchzieht. Dazu müssen die anderen BR Mitglieder aber genügend "Arsch in der Hose haben" um sich da auch mal hinzustellen. Ob das hier der Fall ist wage ich zu bezweifeln. Wenn sie schon Angst davor haben mit dem abgesetzten BRV in einem Gremium weiter zusammen arbeiten zu müssen. Wer etwas erreichen will, darf Konflikten nicht immer aus dem Weg gehen.
06.09.2022 um 15:15 Uhr
Danke an alle die hier ihre Meinung und Erfahrungen mitgeteilt haben. Hat Uns teilweise etwas weiter gebracht.
Aber bitte, mit dieser Frage sollt hier keine Diskussion gestartet werden. Der Austausch und die Information ist doch der Grund eines solchen Forums.
Danke Euch... immer nett sein zueinander ?
06.09.2022 um 15:50 Uhr
@BR.neumann Wir haben uns immer lieb :-) "Ich vermute mal der BRV weiß dies, schert sich aber einen Dreck drum"
Was ich hiermit versucht habe aus zu drücken ist, das euer BRV bestimmt genau weiß das er diese Alleingänge eigentlich nicht starten darf. Und hat er was gemacht was er eigentlich nicht hätte machen dürfen und ihr legt fest das er es beim AG wieder gerade rücken soll da ja der Beschluss dazu fehlte, wird er euch innerlich auslachen weil er weiß es unternimmt ja keiner was.
06.09.2022 um 16:01 Uhr
@dummerhund
Genau so sieht es aus. Die "mometane" Mehrheit im Gremium hält zudem "noch" die Füße still. Positiv denken und es kommt Veränderung ?
06.09.2022 um 16:10 Uhr
"an das Arbeitsgericht wenden darf sich der Abgesetzte schon, nur, wenn es keine groben Fehler gegeben hat, wird er keinen Erfolg haben."
Da hast du natürlich absolut recht. So war das eher gemeint.
06.09.2022 um 16:14 Uhr
Mal eine ganz andere Frage. Darf der BRV eine BR Sitzung einfach für beendet erklären, auch wenn die TOP noch nicht abgearbeitet sind? Und statt dessen eigenmächtig verkünden das Fraktionssitzung abgehalten wird.
Heißt das er mit dieser Vorgehensweise eigentlich nur ungeliebte BRM aus dem Raum entfernen möchte.
So viel ich weiß benötigt Fraktionssitzungen einen Beschluss des Gremiums oder.
06.09.2022 um 19:51 Uhr
Es gibt keine Fraktionssitzungen im BR.
06.09.2022 um 20:10 Uhr
@Dummerhund Oh doch.. verschiedene Listen.. ergo eine Fraktion. Getrennte Sitzungen ohne Beschlussmöglichkeit. Dient lediglich einer Vorbereitung. ABER!! Macht im Ablauf eigentlich absolut keinen Sinn. Da nur das Gremium an sich Handlungsfähigkeit hat. Eine Fraktion nicht (ausser sie ist in der absoluten Mehrheit) ?♂️
06.09.2022 um 20:24 Uhr
Rechtlich gesehen kann man wohl nicht machen wenn der BRV die Sitzung schließt. Aber schön das du hier zum Schluss noch mal ein ganz anderes Bild darstellt. Ist also nicht nur der BRV der böse Bub. Ganz ehrlich... der Rest sollte gemeinschaftlich zurück treten. In dem Fall müssen Neuwahlen eingeleitet werden. Im Wahlkampf dann, kann man den Wählern diese Missstände nahe legen (aber ohne Namen zu nennen, sondern nur Liste) auch das kann Wahlkampf sein.
06.09.2022 um 22:25 Uhr
@BR.neumann wenn der BRV die Sitzung beendet, dann müssen alle nicht freigestellten BRM aber wieder an den Arbeitsplatz, weil die Abmeldung für die BR-Sitzung war. Wenn der BRV dann "Gruppensitzungen" abhalten will, dann muss sich jeder BRM dafür wieder abmelden, wobei wieder zu klären wäre, ob das so kurzfristig notwendig ist dass das Gruppenmeeting nicht an einem anderen Tag stattfinden kann. die Abteilung muss ja planen können. So wie das bei euch anscheinend läuft, ist das ggf. ein Verstoß den der BRV und die BRM da begehen, weil sie sich nicht gem der Abmeldung nach Beendigung der Sitzung wieder am Arbeitsplatz erscheinen und unaufschiebbar ist eine Gruppensitzung nun wirklich nicht.
07.09.2022 um 01:01 Uhr
@Relfe Haben die betreffenden BRM´s sich aber ganz allgemein zur Betriebsratsarbeit abgemeldet passt deine Antwort nicht.
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