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Abzug von der Arbeitszeit wegen gammeln?

M
Monky
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben mal wieder ein Problem und folgende Frage:

In unserem Unternehmen wurden bei 5 Kollegen Arbeitszeiten abgezogen. D. h. wir arbeiten 8 Std. täglich - alle. Diese 5 Kollegen waren vorzeitig wieder auf unserem Hof. Der Personalleiter sah dies und zog dann jedem einzelnen Kollegen eine Stunde ab, sodass die ins Minus gingen. Die Leute haben sich natürlich darüber beschwert und sind zu uns gekommen. Nach einer riesigen Diskussion mit dem Personalleiter, legt der das so aus als wenn die Kollegen sich Arbeitszeit erschlichen haben, Arbeitsverweigerung begangen haben lieber schön still sein sollten, weil diese gegammelt haben und ansonsten Abmahnungen kriegen würden. Wir als BR haben gesagt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Arbeitnehmer für die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit zu beschäftigen hat "Recht auf Arbeit" wie man so schön sagt. Der Personalleiter sieht dies nicht so und wir als BR hängen in der Luft, weil wir nicht wissen, ob wir da was lostreten wenn wir massiv dagegen vorgehen und bitten dirngend um Eure Hilfe.

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Community-Antworten (1)

S
Stahlarbeiter

03.03.2010 um 12:23 Uhr

kommt drauf an was es für Arbeitsanweisungen gibt und wie Eure Arbeitszeit-BV ausschaut. Ich kenne einen Fall aus dem Verwandtenkreis: MA in Nachtschicht meldet sich nicht beim Meister obwohl an seinem Band keine Teile mehr waren. Er hatte Akkord aber zu diesem Zeitpunkt erhielt er Stundenschnitt weil es Nacharbeiten an fehlerhaften Teilen war.

Arbeitsgericht und LAG sahen darin einen Arbeitszeitbetrug und haben die Fristlose bestätigt und das trotz 20 Jahren Betriebszugehörigkeit.

Sicher ein Einzelfall aber da sieht man was ggf. in Deutschland möglich

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