Erstellt am 10.01.2011 um 17:42 Uhr von Lotte
Caiman,
wieso hat sich denn keiner, der sich (gefühlt) besser einsetzten könnte, zur Wahl aufstellen lassen?
Ihr könnt den BR unterstützen indem Ihr ihm a) signalisiert was Ihr braucht/erwartet und b) Euch nicht gegen den BR ausspielen lasst und umgekehrt.
Wie überall gilt auch hier: Reden hilft oft.
Viel Glück!
Erstellt am 10.01.2011 um 17:49 Uhr von pfeilenbogen
grundsätzlich ist Lotte zuzustimmen. Wenn aber das Verhalten des BR Pflichtverletzend ist, könnte ein Fall der § 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten mal entstehen/ gegeben sein, dann könnten ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer die Amtsenthebung beim ArbG betreiben.
Das sollte aber das "letzte" beleiben. Aber man könnte diesen § 23 in gesprächen mit dem BR nutzen um diesen zu motivieren.
Übigens, auch das BAG hat bereits vor langer Zeit festgestellt, es gehört zu den Mandatsplichten eines jeden BR/Miteglied sich zu qualifizieren. Das wie und wo überlässt das BAG den BRM.
Wichtig ist aber auch, dass der BR merkt, dass die Beschäftigten hinter Ihm stehen.
Letztlich, auch ich hatte und habe immer mit AN Probleme welche selbst nicht bereit sind/ waren sich für ein Mandat zur verfügung zu stellen und dann sich über den BR beklagen.
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@Paula, ja bei einer solchen Fragestellung gehört zur Vollständigkeit eben auch der § 23. Wenn man meinen Beitrag richtig ließt (ob es hier jder beherrscht??) könnte man auch lesen, dass ich dieses nur ggf. als letzte Möglichkeit, eben der Vollständigkeit aufgeführt habe.
@Kölner, dass Du es nicht verstehst verstehe ich wiederum. Es hat nicht mit unresistents zu tun, sondern mit Vollständigkeit und leider mit der Tatsache, dass es BR/BRM gibt welche solches benötigen.
Doch hier schein es nach dem neuen Beitrag vom caiman ja so zu sein, dass hier ein BR einfach nur dringend Hilfe und Unterstützung bedarf auch um seine Rechte zu erkennen. Also auch erkennen, dass Mandatsarbeit vorrang hat und es für den BR zu keinerlei Lohneinbußen führt wenn er sein Mandat wahrnimmt.
DJ, wenigstens einer der lesen kann. :-)
Erstellt am 10.01.2011 um 17:53 Uhr von paula
der Hinweis auf § 23 BetrVG musste ja kommen.... hier gibt es aus dem geschilderten Sachverhalt keinen echten Ansatzpunkt
Erstellt am 10.01.2011 um 17:55 Uhr von Kölner
@pfeilenbogen
Ich verstehe Dich nicht...so resistent kann man doch nicht sein, oder doch?
@all
Caiman hat schon einmal gefragt, ob die Wahl mit einer Wahlbeteiligung unter 50% korrekt verlaufen ist.
@caiman
Was hat der BR denn überhaupt gemacht mit dem die Belegschaft nicht einverstanden ist?
Erstellt am 10.01.2011 um 17:55 Uhr von caiman
Das problem ist unteranderem, das unser Bertiebsrat voll Arbeitet das noch
bei Akkordlohn und sich der BR untereinander gar nicht einig ist.
Und so kaum das Amt des BR auszuführen ist.
Erstellt am 10.01.2011 um 17:58 Uhr von Caiman
ER macht halt fast gar nix, weil er eben unsicher ist in der Rechtslage.
Und der BR eben nicht weiß wie er sich bei ungewissen Sachverhalt
verhalten kann und muss. Das nutzt die Geschäftsleitung aus
Erstellt am 10.01.2011 um 18:05 Uhr von Kölner
@caiman
Also soll man ihm Sachverstand herbei wünschen...
Erstellt am 10.01.2011 um 18:13 Uhr von DonJohnson
caiman
Und woher hast du deine Einsicht? Klar, mitunter ist es schwer zu ersehen was ein BR tatsächlicht macht - leider bleibt eine Menge Arbeit im Dunkeln. Aus dem Grund werden dem Gremien ja auch Kaffeeklatsch usw vorgeworfen - dem ist aber mit unter nicht so.
Wenn du einen Tätigkeitsbericht haben möchtest, fragen ihnen "Löcher in den Bauch" bei eurer nächsten betriebsversammlung...
Vielleicht machen sie sehr viel, nur leider keine Öffentlichkeitsarbeit. Auch das ist aber ein lernprozess, den mitunter selbst alt eingesessene Gremien nciht zur Perfektion gebracht haben...
usw usw usw
Paula
Jo, aber ab und an, sollte man den dennoch erwähnen ;-) kein muß und ob es sinnig und erfolkgversprechend ist, sei daher gestellt, dennoch, ab und an muß der halt auch her halten ;-)))
Erstellt am 10.01.2011 um 23:19 Uhr von paula
@DJ
ich bin da anderer Meinung. Man sollte nicht ständig hier den Eindruck vermitteln, dass der § 23 BetrVG die Lösung sei. Schon gar nicht wenn es so abwegig ist wie hier.
Wirklich überspitzt gesagt:
Wenn bei uns in Bayern jemand kommt und fragt was dem Kerl passieren könnte, der ein Auto anfährt und dann Fahrerflucht begeht, dem kann ich auch nicht ernsthaft antwortet, dass es vielleicht eines Tages dafür die Todesstrafe geben könnte, da die bayerische Verfassung das durchaus zulassen würde....