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Wissenstest bei Mitarbeitern

N
Nickilein
Jan 2018 bearbeitet

Gibt es Mitbestimmung wenn der AG das Wissen der Mitarbeiter in einer bestimmten Abteilung prüfen will ? Fragen und Antworten werden von Abteilungsfemdem notiert und an AG weitergegeben. Es gibt im Vorfeld keine Info über das Vorhaben an die MA und den BR. Danke für Eure Meinungen.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

23.01.2013 um 10:41 Uhr

Es werden also feststehende Fragen gestellt und die Antworten notiert. Anschließend bewertet jemand, ob die Antworten richtig oder falsch sind.

Das ist ein klassischer Fall der Mitbestimmung § 94 BetrVG.

Ihr solltet den AG auffordern, sich umgehend mit Euch über das Verfahren (wer fragt wen was und welche Folgen hat die Befragung usw) zu einigen.

R
rkoch

23.01.2013 um 10:50 Uhr

Das mit einem Wissenstest ist so eine Sache...

Zunächst mal darf der AG von seinen AN nur Sachen verlangen, die mit der Arbeitsausführung konkret zu tun haben. Wenn er also z.B. das Verständnis von Schulungsinhalten überprüfen möchte, so kann er derartige Test IMHO durchaus machen. Dann ist aber der BR in der MB nach §98 (1) BetrVG. Das selbe gilt, wenn er den Bildungsbedarf ermitteln möchte (was der BR nach §96 (1) gar verlangen kann).

Auf der anderen Seite stehen Wissenstests, die mit der Arbeitsausführung nichts zu tun haben. Derartiges geht den AG nichts an. Im Zweifelsfalle würden IMHO derartige Tests unter §87 (1) Nr. 1 fallen.

Darüber hinaus fallen formularartige Fragebögen bzw. systematische Fragekataloge unter §94 BetrVG.

Dabei ist es unerheblich, ob der AG die Befragung selbst durchführt oder durchführen lässt.

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