Erstellt am 08.11.2021 um 19:13 Uhr von Catweazle
Eine Befristung ohne Sachgrund ist maximal für vier Jahre möglich. Eine Klausel über 10 Jahre ist unwirksam. Es gelten dann die gesetzlichen, tariflichen oder arbeitsvertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.
Erstellt am 09.11.2021 um 00:01 Uhr von celestro
der Post gehört wohl eher zu:
https://www.betriebsrat.com/br-forum/453185/kuendigungsschutz
und ja ... wenn in dem Vertrag drinsteht, dass der AV mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze endet, dann ist das so ...
Erstellt am 09.11.2021 um 06:22 Uhr von zuckertuete
In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes geschrieben:
„Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer den Bezug von Altersrente erreicht hat."
Damit ist das ist das Erreichen der Regelaltersrente gemeint und nicht eine mögliche gekürzte oder abschlagsfreie Rente.