Ein Ersatzmitglied hat folgende Frage zu dem unten aufgeführten Paragraphen:

Der Kündigungsschutz gilt für die Dauer von einem Jahr, gerechnet ab dem Zeitpunkt, ab dem das Ersatzmitglied für ein verhindertes Betriebsratsmitglied Betriebsratsaufgaben wahrgenommen hat (vgl. Fitting § 103, Rn. 9, 23. Auflage).

Wird die gesetzliche Kündigungsfrist (hier 4 Monate) noch an das Jahr drangehangen?Sprich Kündigungsschutz besteht 16 Monate. Oder wird die Kündigungsfrist von dem Jahr abgezogen. Letzte Sitzung von Ersatzmitglied war am 24.03.2011. Wann kann Kündigung ausgesprochen werden?

Danke und liebe Grüße