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Kündigungsschutz

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malibu
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe da mal eine frage. Ich sitze jetzt im betriebsrat aber es liegt mir nicht so deshalb wurde ich gerne austretten. Jetzt kommt meine frage. Wenn ich zuruck trette ist da auch mein kundigungsschutz weg oder behalte ich da mein halbes jahr was mir gesagt wird.

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Community-Antworten (6)

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Petrus

01.03.2012 um 12:44 Uhr

Kündigungsschutz ein Jahr nach Ende des Amtes - §15 (1) KSchG

Die Frage ist aber vielleicht, was Dir nicht liegt. Manche Dinge kann man ja auch im Laufe der Zeit lernen...

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malibu

01.03.2012 um 12:52 Uhr

Ja das kann man aber meine kolegen die das schon jahre lang machen bringen mir nichts bei. Sie halten mich immet aussen vor und das bringt mir ja nichts.

S
Streikposten

01.03.2012 um 12:55 Uhr

es ist wie in der Schule, man muss SELBST lernen und nicht andere für sich lernen lassen ;-(

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malibu

01.03.2012 um 13:14 Uhr

Und was ist wenn ich schon vorher mein amt niederlege?

S
Streikposten

01.03.2012 um 13:19 Uhr

Nun frage ich mich, warum hast Du dich wählen lassen?? War der Grund nur den besonderen Kündigungsschutz erlangen?? Also, lasse mich wählen gehe einmal hin und dann lege ich nieder und dann habe ich....

Doch dieser Gedanke könnte dann nach hinten losgehen. Denn dann könnte ggf. ein Richter es genau so sehen und dann unterstellen rechtsmissbräuchliche Nutzung.

Der besondere Kündigungsschutz bedarf bei BRM die Annahme des Mandates und bei EBRM dass sie mind. 1 x zum Einsatz kamen als EBRM

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Petrus

01.03.2012 um 13:19 Uhr

Dein Amt endet dann am Tag der Niederlegung (und nicht erst nach vier Jahren).

Aber was sollen Dir deine Kollegen beibringen? Wozu gibt es Schulungen?

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