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Arbeit an Feiertagen

A
Angiiee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Unser AG ändert den Dienstplan permanent so wie es ihm beliebt. Nu sollen einige Leute in den Weihnachtsfeiertagen arbeiten, damit Kunden nicht verloren gehen. Lt. AZG §10 (4) darf er Leute auch hierfür einplanen. Nach meiner Auffassung ist das aber nicht notwendig, da das Personal die Mehr-Arbeit an den Werktagen schaffen kann. AG sieht das natürlich anders! Die Leute, die an den Feiertagen arbeiten wollen, bekommen die entsprechende Entlohnung. Die MA die nicht arbeiten, erhalten deswegen keine Bezahlung. Wir wollen das unbedingt verhindern, den DP nicht genehmigen. Wie gehen wir am besten vor? einstw. Verf.? Bitte Hilfe, unser BR ist noch sehr neu und unerfahren. LG, A.

1.20202

Community-Antworten (2)

W
wölfchen

18.12.2010 um 20:45 Uhr

. . . ist ein bisschen spät, oder? Normalerweise sollte Ihr versuchen, in der Frage mit dem Arbeitgeber übereinzukommen, was ja offensichtlich nicht klappt. Als nächsten Schritt sieht der § 87 BetrVG die Einigungsstelle vor. Nur: die bekommt Ihr so fix nicht gebacken, denn es könnte im Vorfeld schon Verzögerungen auftreten, weil man sich nicht auf den Vorsitzenden einigen kann usw. usw. und ich schätze mal, dass Ihr so kurz vor Weihnachten auch keinen Einigungsstellenvorsitzenden parat habt. Also wäre nur der Unterlassungsanspruch beim Gericht einzuklagen und dafür würde ich Euch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht empfehlen. Obwohl ich damit meine Bauchschmerzen habe - viele Gerichte in der ersten Instanz sind da sehr zögerlich, mit einer einstweiligen Verfügung in die Betriebsabläufe einzugreifen. Ihr brauchtet also schon einen guten Fachanwalt. Und da würde ich Montag Früh gleich mal die Gewerkschaft anrufen - die können Euch sicherlich einen empfehlen, dann am besten diesen umgehend wegen eines Eiltermins kontaktieren und den entsprechenden Beschluss für die Beauftragung fassen. Man könnte es noch schaffen . . .

A
Angiiee

19.12.2010 um 15:21 Uhr

Danke wölfchen, wir geben alles! lg, A.

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