Hallo!
Unser AG ändert den Dienstplan permanent so wie es ihm beliebt. Nu sollen einige Leute in den Weihnachtsfeiertagen arbeiten, damit Kunden nicht verloren gehen. Lt. AZG §10 (4) darf er Leute auch hierfür einplanen. Nach meiner Auffassung ist das aber nicht notwendig, da das Personal die Mehr-Arbeit an den Werktagen schaffen kann. AG sieht das natürlich anders! Die Leute, die an den Feiertagen arbeiten wollen, bekommen die entsprechende Entlohnung. Die MA die nicht arbeiten, erhalten deswegen keine Bezahlung. Wir wollen das unbedingt verhindern, den DP nicht genehmigen. Wie gehen wir am besten vor? einstw. Verf.? Bitte Hilfe, unser BR ist noch sehr neu und unerfahren.
LG, A.