Erstellt am 06.10.2017 um 15:18 Uhr von Pjöööng
Zuallererst wäre zu prüfen ob Ihr am Feiertag überhaupt arbeiten dürft!
Falls dem so ist, hat der BR hier mitzbestimmen.
Erstellt am 07.10.2017 um 18:42 Uhr von AndiM
Hallo,
generell gilt an Sonn und Feiertagen ein Arbeitsverbot. Leider gibt es Ausnahmen die von Amts wegen genemigungspflichtig sind. Also wenn Ihr nicht eine Branche angehört, wie Feuerweehr, Polizei, Krankenhaus oder ähnliches, darf euer Vorgesetzter das nicht anordnen. Und ohne BR schon garnicht
Erstellt am 08.10.2017 um 11:14 Uhr von kratzbürste
Wie wäre es denn, wenn der BR mal seine Rechte durchsetzt?
So lange ihr es mit euch machen lasst, machen die Vorgesetzten was sie wollen.