Arbeit am Feiertag
Wir sind eine Firma, die eigentlich nur von Montags-Freitags arbeitet. Darf ein Vorgesetzter einfach entscheiden, daß an einem Feiertag gearbeitet wird ? Der BR wurde darüber ( mal wieder ) nicht informiert. Schöne Grüße Katinka
Community-Antworten (3)
06.10.2017 um 17:18 Uhr
Zuallererst wäre zu prüfen ob Ihr am Feiertag überhaupt arbeiten dürft!
Falls dem so ist, hat der BR hier mitzbestimmen.
07.10.2017 um 20:42 Uhr
Hallo, generell gilt an Sonn und Feiertagen ein Arbeitsverbot. Leider gibt es Ausnahmen die von Amts wegen genemigungspflichtig sind. Also wenn Ihr nicht eine Branche angehört, wie Feuerweehr, Polizei, Krankenhaus oder ähnliches, darf euer Vorgesetzter das nicht anordnen. Und ohne BR schon garnicht
08.10.2017 um 13:14 Uhr
Wie wäre es denn, wenn der BR mal seine Rechte durchsetzt? So lange ihr es mit euch machen lasst, machen die Vorgesetzten was sie wollen.
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