Hallo Zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage! Diesmal bzgl. Überstundenabgeltung. Einige unserer MA haben immer wieder ÜS, nun will der GF dass wir diese evlt. zu leistenden ÜS im Dienstplan im Vorfeld mit verplanen (2 Tage/Monat). Kann er dieses so anordnen und ist diese Anordnung mitbestimmungspfichtig?
Aus meinem früheren Betrieb kenne ich die Regelung noch, wenn ÜS im Dienstplan stehen und man dann krank wird, werden diese verfallen, ist das so??