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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anordnungen der GL

H
Hansen
Feb 2022 bearbeitet

Hallo,

ich habe folgenden Fall und bräuchte einmal bitte einen Gesetzestext von Euch:

Unsere Firma befindet sich seit dem 01.01.22 wieder auf Kurzarbeit und durch die jetzige Corona Welle trifft es natürlich immer mal wieder Mitarbeiter die Corona haben oder die Partner zu Hause, trifft es.

Nun hat unsere GL entschieden, dass Mitarbeiter deren Partner zu Hause mit Corona Flach liegen, bitte zu Hause aus Sicherheitsgründen bleiben sollen, auch wenn der PCR Test/Schnelltest bei der Mitarbeiterin negativ ausgefallen ist. Dies ist Grundsätzlich eine gute Sache und da spricht natürlich nichts dagegen. Aber nun ist mir folgendes zu Ohren gekommen. Alle Mitarbeiter die angeordnet bekommen haben, zu Hause zu bleiben, bekommen die Arbeitszeit nicht angerechnet und sind an dem Tag voll auf Kurzarbeit (0 Stunden geleistet). Mitarbeiter die sich darüber beschwert haben, bekommen dann einen kleinen Gutschein in die Hand gedrückt, damit diese still sind.

Und jetzt haltet Euch fest: Der Gutscheinwert für die gesamte Zeit zu Hause beträgt: 30,- Euro !! Lächerlich.

Das dies nicht gesetzlich sein kann, darüber bin ich mir im klaren, aber könntet Ihr bitte einmal sagen wo ich im Gesetz dies finde, das bei solchen Anordnungen der AG voll zu zahlen hat und nicht nur einen 30,- Euro Gutschein und die 60% übernimmt der Staat.

Bitte um kurze Rückmeldungen. Vielen Dank.

Hansen

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Community-Antworten (3)

R
rtjum

15.02.2022 um 08:46 Uhr

als erstes habt ihr einen Betriebsrat? wenn ja muss es eine BV zur Kurzarbeit geben in der das genaue Vorgehen geregelt sein sollte. Wenn nein, muss der AG mit jedem AN einzeln vereinbaren, dass KuA gemacht werden kann, in wie weit dabei das genaue Vorgehen geregelt wird weiß ich nicht.

C
celestro

15.02.2022 um 09:29 Uhr

Das findest Du SO vermutlich nicht im Gesetz. Aber der AG befindet sich mMn im Annahmeverzug, sofern der MA seine Arbeitskraft anbietet, der AG dies aber ablehnt.

Und einen Betrug gegenüber den Behörden vermute ich hier noch obendrein.

R
Relfe

15.02.2022 um 09:54 Uhr

Zitat: Und jetzt haltet Euch fest: Der Gutscheinwert für die gesamte Zeit zu Hause beträgt: 30,- Euro !! Lächerlich.

wie viel müsste es den sein, damit Du zufrieden bist und in die Beteiligung an einen "Sozialbetrug" einwilligst?

Wer den Gutschein annimmt wird zum "Komplizen", weil er sich an dem "Sozialbetrug" beteiligt und dafür einen geltwerten Vorteil annimmt. Zumal der Hinweis: "damit man still ist" ja nun eindeutig auf eine Unrechtmäßigkeit hindeutet

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