Anordnung von schichten
Sind Anordnung von Schichten etc. mitbestimmungspflichtig oder ist hier ein Direktionsrecht seitens des AG vorhanden ?
Community-Antworten (2)
03.12.2007 um 10:54 Uhr
Hallo yaq1, nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 mitbestimmungspflichtig.
03.12.2007 um 20:36 Uhr
Das Mitbestimmungsrecht regelt aber nur die kollektive Seite. Ob das Direktionsrecht bezüglich des Individualrechts greift bestimmt sich nach der Regelung im Arbeitsvertrag
Verwandte Themen
Unzulässige Kündigung bei Anordnung häuslicher Quarantäne
ÄlterNur mal so zur INFO Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 15.04.2021 8 Ca 7334/20 - Unzulässige Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen behördlich angeordneter häuslicher Quarantäne während Virus-Pan
3-Schichtarbeit
ÄlterHallo, wir arbeiten in einem Krankenhaus und haben größtenteils alle einen 3.Schichtvertrag. Bei uns gilt der TVÖD. Nun kommt es immer öfters vor, das Mitarbeiter nach dem Dienstplan nur 2 verschied
10% weniger Geld durch Änderung Schichtsystem?
ÄlterHallo In meinem Betrieb wird zum Teil in 4 Schicht System mit 19 Schichten pro Woche somit 19 Arbeitstagen pro Monat gearbeitet. Alle Schichten ausser Samstag Nacht und Sonntag Früh sind Produktions
Schichtprobleme bei älteren Mitarbeitern
ÄlterHallo, folgendes Problem : Wir haben ältere Mitarbeiter, bei denen kein Vermerk im Arbeitsvertrag steht, das bei Anordnung Schichtdienst zu machen ist. Bei neuen Verträgen steht diese Klausel ext
Veränderung der Schichten
ÄlterHallo zusammen In unseren Betrieb wird in drei Schichtsystem gearbeitet , auf Grund der momentanen wirtschaftlichen Lage arbeiten wir in einigen Abteilungen in zwei Schichten (dies haben wir in einer