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Anordnung von schichten

Y
yaq1
Jan 2018 bearbeitet

Sind Anordnung von Schichten etc. mitbestimmungspflichtig oder ist hier ein Direktionsrecht seitens des AG vorhanden ?

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Community-Antworten (2)

P
pit47

03.12.2007 um 10:54 Uhr

Hallo yaq1, nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 mitbestimmungspflichtig.

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paula

03.12.2007 um 20:36 Uhr

Das Mitbestimmungsrecht regelt aber nur die kollektive Seite. Ob das Direktionsrecht bezüglich des Individualrechts greift bestimmt sich nach der Regelung im Arbeitsvertrag

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