Folgende Klausel steht zum Thema Arbeitszeit/Überstunden im Arbeitsvertrag:

§ 5 Arbeitszeit / Überstunden
Die Arbeitszeit richtet sich nach der betriebsüblichen Zeit und beträgt derzeit wöchentlich 40 Stunden ohne die Berücksichtigung von Pausen. Der Arbeitsbeginn ist auf 7.30 Uhr, das Arbeitsende auf 16.00 Uhr festgelegt. Von 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr ist Mittagspause. Die Firma ist berechtigt, aus dringenden betrieblichen Erfordernissen eine Änderung der Arbeitszeiteinteilung vorzunehmen. Die Firma ist berechtigt, bei dringenden betrieblichen Erfordernissen Überstunden anzuordnen. Die Auszahlung der Überstundenvergütung erfolgt jeweils mit der Vergütung des Folgemonats. Vom Arbeitgeber wird ein Stundenkonto geführt, welches von minus 20 Stunden bis plus 20 Stunden reicht.

Nun stehen die Herbstferien an und der Arbeitgeber fordert, dass alle Mitarbeiter
Mo-Fr von 7-17 Uhr arbeiten. Geht das so in Ordnung?

Wann dürfen generell Überstunden angeordnet werden mit dieser Regelung?
Wie definieren sich "Dringende betriebliche Erfordernisse"?

Es gibt keinen Betriebsrat

Danke