Erstellt am 07.10.2018 um 12:56 Uhr von Krambambuli
Naja - wenn es keinen BR gibt, hat der AG ziemlich viel Spielraum. Er hat im Grunde genommen nur das Arbeitszeitgesetz zu beachten und den Grundsatz von Recht und Billigkeit (§ 106 GewO).
Erstellt am 07.10.2018 um 13:31 Uhr von Mückex
Nach der Grundregelung in § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Zählt bei werktäglich im letzten Satz auch Samstag dazu wenn dies bei uns kein regulärer Arbeitstag ist?
Erstellt am 07.10.2018 um 13:48 Uhr von Krambambuli
Ja zählt mit.
Ihr solltet vielleicht doch einen Betriebsrat wählen.
Erstellt am 07.10.2018 um 13:49 Uhr von BRHamburg
Wenn es kein BR gibt, gilt das ArbZG. Und das geht von einer Arbeitzeit von 8 Std pro Werktag aus. Werktage sind nach dem Gesetz Mo - Sa. Also darf der Arbeitgeber auch für den Sa Überstunden an setzen und / oder einen Arbeitsfreien Sa als Ausgleich anrechnen. Mit einem funktionietenen BR sind diese Möglichkeiten des Arbeitgebers deutlich eingeschränkt. Aber BRs braucht man ja nicht, das kann auch jeder selber.......
Erstellt am 07.10.2018 um 15:31 Uhr von Catweazle
Die Anordnung von Überstunden ist aber auf
dringende betriebliche Erfordernisse beschränkt.
Erstellt am 07.10.2018 um 16:02 Uhr von Mückex
Die große Frage ist, was sind "dringende betriebliche Erfordernisse"?
Aktueller Fall, Herbstferien, viel zu tun weil Wartungsvertrag mit diversen Schulen und zu wenig Personal
Erstellt am 07.10.2018 um 16:59 Uhr von Krambambuli
So ist es. Das dürfte als Grund ausreichen.
Ein BR würde seine Zustimmung zur Mehrarbeit wohl eher davon abhängig machen, dass der AG dem Missstand entgegen wirkt und Regeln für Mehrarbeit fordern.
Erstellt am 07.10.2018 um 17:01 Uhr von AlterMann
Nee, die große Frage ist, welcher Arbeitnehmer das denn prüfen und ggfs. durchfechten will. Die gesetzlichen Bestimmngen sind da so weich gespült, dass ich das jedenfalls nicht machen würde.
Allerdings wäre das Thema ein guter Aufhänger, die Kollegen vom Sinn eines BR zu überzeugen.