Beschlossenen Tagesordnungspunkt erneut einreichen
Hallo an alle, wir haben in unserem BR ein Mitglied, das immer wieder unsere BR-Arbeit torpediert. Ein Beispiel: Die Person möchte unbedingt an wöchentlichen Führungskräftemeetings teilnehmen, was aber negativ beschlossen wurde, da bis auf diese Person niemand die Notwendigkeit einer Teilnahme gesehen hat. Nun hat diese Person erneut das Thema als Tagesordnungspunkt angemeldet - kann der BR-Vorsitz das jetzt ignorieren? Generell ist dieses BR-Mitglied den anderen Mitgliedern gegenüber sehr aggressiv und beleidigend, was extrem die Effizienz unserer BR-Sitzungen beeinflusst. Wie geht man am besten mit so Jemandem um? Wir sind da leider ratlos und unsere Nerven liegen blank ... von der verschwendeten Arbeitszeit ganz zu schweigen. Es wäre schön, wenn ihr mir Tipps in dieser Angelegenheit geben könntet - vielen Dank.
Community-Antworten (6)
04.11.2021 um 08:45 Uhr
Grobe Pflichtverletzungen eines Betriebsratsmitglieds und damit Gründe für eine Amtsenthebung können z.B. in den folgenden Fällen vorliegen:
Grobe und böswillige Beleidigungen oder Beschimpfungen anderer Betriebsratsmitglieder
04.11.2021 um 09:02 Uhr
wie kommt diese Personn denn darauf, dass es zur Betriebsratsarbeit gehört, an wöchentlichen Führungskräftemeetings teilzunehmen? Aus welchem Gesetzestext leitet sie das Recht dazu ab? das soll sie doch mal erklären, damit ist sie wohl erstmal beschäftigt.
Der/die BR-Vorsitzende entscheidet, welche Themen auf die Tagesordnung gesetzt werden, ganz einfach.
04.11.2021 um 09:17 Uhr
Hallo zusammen,
§29 Abs.3 BetrVG Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
oder §27 Abs.2 BetrVG Der Betriebsausschuss führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats. Der Betriebsrat kann dem Betriebsausschuss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen...
Bei uns ist es u.a. auch eine Aufgabe des BA über die Themen der Tagesordnung für die kommenden Sitzung zu beraten.
04.11.2021 um 11:12 Uhr
Für die BR-Teilnahme an Führungskräftemeetings fehlt zumindest gesetzlich jede erkennbare Berechtigungsgrundlage. Über eindeutig sachfremde Themen muss daher mEn auch nicht entschieden werden
04.11.2021 um 11:38 Uhr
"Über eindeutig sachfremde Themen muss daher mEn auch nicht entschieden werden"
und selbst wenn man das macht, kann der BRV die erneute Beschäftigung mit dem Thema nach schon genanntem § einfach ablehnen.
04.11.2021 um 18:36 Uhr
......und was die Beleidigungen angeht. Ignoranz ist für den der beleidigt oftmals die höchste Strafe.
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