Erstellt am 04.11.2021 um 07:45 Uhr von Relfe
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratsmitglieder/betriebsratsmitglied-ausschluss-aus-dem-betriebsrat-amtsenthebung/
Grobe Pflichtverletzungen eines Betriebsratsmitglieds und damit Gründe für eine Amtsenthebung können z.B. in den folgenden Fällen vorliegen:
Grobe und böswillige Beleidigungen oder Beschimpfungen anderer Betriebsratsmitglieder
Erstellt am 04.11.2021 um 08:02 Uhr von Enigmathika
wie kommt diese Personn denn darauf, dass es zur Betriebsratsarbeit gehört, an wöchentlichen Führungskräftemeetings teilzunehmen? Aus welchem Gesetzestext leitet sie das Recht dazu ab? das soll sie doch mal erklären, damit ist sie wohl erstmal beschäftigt.
Der/die BR-Vorsitzende entscheidet, welche Themen auf die Tagesordnung gesetzt werden, ganz einfach.
Erstellt am 04.11.2021 um 08:17 Uhr von Timm
Hallo zusammen,
§29 Abs.3 BetrVG Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
oder §27 Abs.2 BetrVG Der Betriebsausschuss führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats. Der Betriebsrat kann dem Betriebsausschuss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen...
Bei uns ist es u.a. auch eine Aufgabe des BA über die Themen der Tagesordnung für die kommenden Sitzung zu beraten.
Erstellt am 04.11.2021 um 10:12 Uhr von Pickel
Für die BR-Teilnahme an Führungskräftemeetings fehlt zumindest gesetzlich jede erkennbare Berechtigungsgrundlage. Über eindeutig sachfremde Themen muss daher mEn auch nicht entschieden werden
Erstellt am 04.11.2021 um 10:38 Uhr von celestro
"Über eindeutig sachfremde Themen muss daher mEn auch nicht entschieden werden"
und selbst wenn man das macht, kann der BRV die erneute Beschäftigung mit dem Thema nach schon genanntem § einfach ablehnen.
Erstellt am 04.11.2021 um 17:36 Uhr von Dummerhund
......und was die Beleidigungen angeht. Ignoranz ist für den der beleidigt oftmals die höchste Strafe.