Kann ein BR-Beschluss erneut im BR beschlossen werden?
Kann ein BR-Beschluss, egal ob mit oder ohne neuen Erkenntnissen erneut im BR beschlossen werden? Für mich, wenn nein, dann können Enthaltungen bei der Beschlussfassungen erheblichen (ungewollten?) Einfluss haben und wenn ja, könnte solange abgestimmt werden, bis ein Wunschergebnis vorliegt? Das Einzige, was ich gefunden habe ist die Ausnahme in §103 BetrVG. Dort ist ein erneuter BR-Beschluss nicht möglich.
Community-Antworten (1)
02.02.2006 um 15:03 Uhr
Wenn ein Beschluss gefasst wurde und es liegen keine neuen Erkenntnisse vor, warum sollte man den Antrag erneut zur Beschlussfassung bringen. Liegen neue Erkenntnis vor, ist das meiner Meinung nach etwas anderes. Beispiel: Wir haben unlängst der Einstellung einer Aushilfskraft widersprochen. Der AG lieferte dann Unterlagen nach, die dazu führten, dass wir der Einstellung letztlich zugestimmt haben.
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