Kann ein BR-Beschluss, egal ob mit oder ohne neuen Erkenntnissen erneut im BR beschlossen werden? Für mich, wenn nein, dann können Enthaltungen bei der Beschlussfassungen erheblichen (ungewollten?) Einfluss haben und wenn ja, könnte solange abgestimmt werden, bis ein Wunschergebnis vorliegt?
Das Einzige, was ich gefunden habe ist die Ausnahme in §103 BetrVG. Dort ist ein erneuter BR-Beschluss nicht möglich.