Tagesordnungspunkte
Guten Tag zusammen, ich wollte mal nachfragen ob es rechtlich gesehen richtig ist wenn man z.b. am 02.09. Tagesordnungspunkte von einer Sitzung übernimmt die erst am 13.09. stattfinden soll ? Obwohl die geladenen Mitglieder nicht alle die Tagesordnung vom 13.09. erhalten hatten (die Ersatzmitglieder) denn diese konnten sich ja vorab gar nicht auf diese Punkte vorbereiten.
Community-Antworten (5)
09.09.2022 um 18:17 Uhr
Wenn die TO am 02.09. "einstimmig" geändert und um die Themen erweitert wird, die erst am 13.09. dran kommen sollten ... dann wäre das in Ordnung.
09.09.2022 um 18:29 Uhr
in dem Fall haben sich wohl alle nicht vorbereiten können, nicht nur die EBRM nicht. Aber das EBRM hätte doch nur der Änderung der TO nicht zustimmen brauchen, dann hätte es die Änderung nicht gegeben. Da hat das EBRM selbst "geschlafen"
09.09.2022 um 19:12 Uhr
Die EBRM sind leider nicht geschult und wussten das nicht, einige sind dann heute an mich herangetreten und haben mir davon erzählt, deswegen die Frage da unter den Hinzufügungen Beschlüsse gefasst wurden wollte ich mich einmal absichern da mir im Gedächtnis geblieben ist das unter solchen Voraussetzungen keine Beschlüsse gefasst werden dürfen.
09.09.2022 um 21:05 Uhr
ich würde den EBRM den Tipp geben: wenn man was nicht weiß, nicht unterschreiben und nicht zustimmen :-) spätestens dann, hätte der BRV sie wohl aufgeklärt
09.09.2022 um 21:30 Uhr
Verwandte Themen
Einladungen zur Betriebsratsitzung - Wo steht das genau wie und wann die Tagesordnungspunkte den BRM vorgelegt werden müssen?
ÄlterWo steht das genau wie und wann die tagesordnungspunkte den BRM vorgelegt werden müssen. Also bei uns werden die Tagesordnungspunkte fasst in der Sitzung vorgelegt,es ist schon klar das dies nicht O
Veröffentlichung unserer TOP an die Belegschaft - was ist zu beachten?
ÄlterHallo zusammen, unser BR setzt sich 1 x monatlich zusammen, um anstehende Dinge zu erörtern. Wir wollen jetzt im IntraNet und als Aushang unsere Tagesordnungspunkte veröffentlichen, damit die Kollegi
Informationen an BR Kollegen im Urlaub/ Krakheit und anderen Verhinderungen, mit Nachtrag.
ÄlterIch habe unsere BR Vors. angeschrieben/ gebeten, im Urlaub über die Tagesordnungspunkte der nächsten BR Sitzung informiert zu werden. Diese Anfrage wurde auch im Gremium diskutiert und abgelehnt. Ant
Einflussnahme auf Tagesordnungspunkte bei Verhinderung
ÄlterIch nehme keinen Einfluss auf Tagesordnungspunkte, weil die noch garnicht feststehen, ich gebe meine Vorschläge an den BR um evtl. daraus einen TOP machen zu lassen. Das wird mir trotz Urlaub wohl ke
Betriebsverfassungsrecht
ÄlterIch habe mal eine Frage zum BVR das 2014 geändert wurde. Dort steht ja drinn,das ein BR-Mitglied ,wenn er meint nicht genug Info/Zeit gehabt hat die Tagesordnungspunkte(einzelne) widersprechen kann,s