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Tagesordnungspunkte

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Kalinka90
Sep 2022 bearbeitet

Guten Tag zusammen, ich wollte mal nachfragen ob es rechtlich gesehen richtig ist wenn man z.b. am 02.09. Tagesordnungspunkte von einer Sitzung übernimmt die erst am 13.09. stattfinden soll ? Obwohl die geladenen Mitglieder nicht alle die Tagesordnung vom 13.09. erhalten hatten (die Ersatzmitglieder) denn diese konnten sich ja vorab gar nicht auf diese Punkte vorbereiten.

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Community-Antworten (5)

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celestro

09.09.2022 um 18:17 Uhr

Wenn die TO am 02.09. "einstimmig" geändert und um die Themen erweitert wird, die erst am 13.09. dran kommen sollten ... dann wäre das in Ordnung.

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Relfe

09.09.2022 um 18:29 Uhr

in dem Fall haben sich wohl alle nicht vorbereiten können, nicht nur die EBRM nicht. Aber das EBRM hätte doch nur der Änderung der TO nicht zustimmen brauchen, dann hätte es die Änderung nicht gegeben. Da hat das EBRM selbst "geschlafen"

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Kalinka90

09.09.2022 um 19:12 Uhr

Die EBRM sind leider nicht geschult und wussten das nicht, einige sind dann heute an mich herangetreten und haben mir davon erzählt, deswegen die Frage da unter den Hinzufügungen Beschlüsse gefasst wurden wollte ich mich einmal absichern da mir im Gedächtnis geblieben ist das unter solchen Voraussetzungen keine Beschlüsse gefasst werden dürfen.

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Relfe

09.09.2022 um 21:05 Uhr

ich würde den EBRM den Tipp geben: wenn man was nicht weiß, nicht unterschreiben und nicht zustimmen :-) spätestens dann, hätte der BRV sie wohl aufgeklärt

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