Erstellt am 11.05.2020 um 21:13 Uhr von Dummerhund
Eine Einladung zur Betriebsratssitzung sollte so rechtzeitig erfolgen, das jedes einzelne Betriebsratsmitglied sich unter Benennung der Tagesordnungspunkte selbständig auf die Sitzung vorbereiten kann. Der Gesetzgeber hat da keine feste Frist vor gegeben. Ihr solltet es im Gremium ausdiskutieren und festlegen wann dies zu erfolgen hat.
Erstellt am 12.05.2020 um 07:35 Uhr von Krambambuli
"Reicht taggleich zur BR Sitzung?"
Nein - nur in Eilfällen.
Drei bis vier Tage dürfte der normale Durchschnitt für die turnusmäßigen Sitzungen sein.
Siehe auch www.bzo-wissen.de