Hallo,
einige Seminare beginnen schon am Sontag. Laut Ausage der GF, können sie uns (MBR)nicht gestatten die Fahrt am Sontag zu erlauben (lt.Arbeitszeitgesetz),bräuchte mal Infos bezüglich dieser Aussage.
Danke.
Geht eigentlich darum, dass wir mit einem Leihwagen der Firma fahren. Dafür mus dar AG zustimmen kann er aber nicht weil es dann für ihn Sonntagsarbeit wäre. Privatfahrzeug geht nicht, da sie von den Patnern der MBR benötigt werden. Denke mal es ist ein generelles Problem unseres AG.Er sagt sich BR-Zeit ist Arbeitszeit. Auch die Fahrt (Fahrtzeiten) zu den Seminaren werden bei uns geregelt und daher wäre es dann Sonntagsarbeit. Sonntagsarbeit ist genehigungspflichtig beim Ordnungsamt und nur bei besonderen Gründen gestattet. Könnten uns aber vorstellen, das es irgendwelche Ausnahmen gibt. Die Gewerkschafft lässt uns sicherlich nicht einfach so, am Sonntag anreisen.