Erstellt am 11.12.2010 um 19:10 Uhr von mainpower
Hallo,
verstehe ich nicht. Ihr könnt doch in euerer Freizeit machen was Ihr wollt. Auch zum Seminar fahren. Wer soll Euch das verbieten?? Ausserdem fällt BR Arbeit nicht unter das Arbeitszeitgesetz.
Erstellt am 11.12.2010 um 23:31 Uhr von Saxonia
Hallo, Divemaster -
ich geh mal davon aus, dass Du Seminare für Betriebsräte nach § 37 BetrVG meinst. Ich weiß, daß viele Seminaranbieter z.B. bei Wochenseminaren am Sonntagabend beginnen, damit diese Stunden als Seminarzeit = Arbeitszeit anerkannt werden. Ist das so, hat der Arbeitgeber auch die Anreise am Sonntag zu genehmigen.
Eure Dienstreise- bzw. Spesenordnung enthält die Regelungen bezügl. Anrechnung der Fahrtzeiten als Arbeitszeit. Gibt es dazu keine Regelungen, wird meist nur dem Seminarteilnehmer, der am Steuer eines Fahrzeugs sitzt, die gesamte Anreisezeit als Arbeitszeit gewertet. Für alle "passiven" Anreisenden ist ihre Anreisezeit Freizeit.
Beginnt Euer Seminar am Sonntag (s.o.), muß Euch der Arbeitgeber auch die Anreise am Wochenende gestatten. Will er Euch keinen Firmenwagen geben, muß er Euch gemäß Euren Richtlinien fliegen / mit der Bahn / mit Leihwagen fahren lassen. Welche Genehmigungen er dafür wo einholen muß, kann Euch egal sein.
Aber wenn Euer Seminar von der Gewerkschaft organisiert worden ist, hilft sie Euch auch bei der Durchsetzung Eurer (Anreise-)Rechte.
Gruß von Saxonia
Erstellt am 12.12.2010 um 07:17 Uhr von DerAlteHeini
Divemaster
Nur eine kleine Anmerkung zu den gemachten Antworten.
Nur Betriebsratsarbeit AUßERHALB der persönlichen Arbeitszeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des BetrVG.
Der BR braucht keine Genehmigung des AG um an einem Sonntag zu einem Seminar zu fahren, dabei ist es unabhängig was die Reisekostenrichtlinie dazu sagt.
Was der AG machen kann, er kann sich weigern Reisekosten zu erstatten, aber dass kann das BR Mitglied, auf Kosten des AG, mit der Hilfe des Arbeitsgericht einklagen.
Erstellt am 12.12.2010 um 13:24 Uhr von Lotte
DAH,
meintest Du Arbeitszeit im Sinne des ArbZG? Aber wieso machst Du da Unterschiede?
M. E. ist BR Arbeit immer Ehrenamt, heißt: keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG.
Divemaster,
der AG kann vergütungstechnisch verlangen, die BR-Arbit in der persönlichen Arbeitszeit zu verrichten, aber nur soweit möglich. Hier ist es nicht möglich.
Genehmigungspflichtig ist BR- Arbeit keinesfalls, nirgendwo.