Hallo,

meine Frage bezieht sich auf Mehrarbeit, der der BR zugestimmt hat. Das heißt doch aber trotzdem dann für die AN, dass dies auf freiwilliger Basis ist, oder? In dem betreffenden Fall handelt es sich um eine Spätschicht am Samstag.

Ich finde im BetrVG leider nichts dazu, aber vielleicht hat jemand Erfahrung und einen Paragraphen, mit dem man kontern könnte, wenn man an diesem besagten Samstag nicht arbeiten möchte. Vorgesetzte setzten AN aber unter Druck, dass der BR der Mehrarbeit zugestimmt hätte und das somit dann Pflicht sei zu erscheinen.