Erstellt am 09.06.2007 um 08:00 Uhr von Big
Hi Mythos !
Nun wenn der BR die Mehrarbeit genehmigt hat müssen eigentlich alle kommen oder habt ihr nur für eine Abteilung genehmigt und nun kommen noch von einer anderen Abteilung Leute dazu ?
Wenn diese freiwillig kommen gibt es dagegen nichts auszusetzten.
Big
Erstellt am 09.06.2007 um 08:11 Uhr von MythosGladbach
Bei uns ist das so, das wir immer eine Liste mit Namen bekommen, die am Samstag zur Arbeit kommen wollen.
Diese genemigen wir dann.
In diesem Fall, kommen jetzt aber Kollegen, die nicht auf der von uns genemigten Liste stehen.
Erstens stehen die Namen nicht auf der Samstagsliste, zweitens ist es eine andere Abteilung.
Aber wie gesagt, bei uns wird nicht Abteilungsweise entschieden!!
Danke Mythos
Erstellt am 09.06.2007 um 10:19 Uhr von baccus
Hallo Mythos,
das haben die bei uns auch immer versucht.
Seit kurzem haben wir eine BV über die Art und Weise den Antrag auf Mehrarbeit (Überstunden zu stellen).
Die GL hat bei uns immer vergessen den Antrag rechtzeitig und für jeden MA der gebraucht wird genehmigen zu lassen.
Also nur die, die ihr genehmigt habt werden auch anerkannt.
Wenn zusätzlich MA gebraucht werden stimmt was nicht mit der MA Planung.Sie werden sagen es war ein Notfall (Notfälle sind z.B. Brand, Explosionsgefahr, Überschwemmung)
Die Betriebsparteien können aber eine Verfahrensregelung aufstellen, die den Arbeitgeber unter geregelten Voraussetzungen (nicht pauschal) ermächtigt, in Eil- und Notfällen einseitig Überstunden anzuordnen (BAG v. 17.11.1998, DB 1999, 854).
Gruß baccus
Erstellt am 09.06.2007 um 11:02 Uhr von spartacus
@ Big
"wenn diese freiwillig kommen,gibt es dagegen nicht auszusetzen". Wie bitte?? Wenn also alle freiwillig kommen,braucht der Ag keine Anträge mehr zustellen?
@Mytohs
Natürlich gilt die Mehrarbeit nur für die beantragten MA.
Kommen andere dazu hat der Ag gegen euer MBR verstoßen,
er ist verantwortlich das die Mehrarbeit so ausgeführtwird wie beantragt. Sagt doch dem Ag er möge darauf achten,wenn nicht könnt ihr rechtliche Schritte einleiten.
Erstellt am 09.06.2007 um 15:59 Uhr von Big
Wenn einzelen MA einer Abteilung einer anderen unter die Arme greift die von zugestimmter Mehrabeit betroffen ist und diese das freiwillig tun werd ich einen Teufel tun diesen Kollegen das zu verbieten.
Big
Erstellt am 09.06.2007 um 17:06 Uhr von Nikita
Hallo Mythos,
die Mitarbeiter, die Ihr als BR genehmmigt habt, bekommen diese Stunden
auch bezahlt oder Flexzeit wie auch immer.
Die anderen die zusätzlich heute kamen, nicht. Da diese Stunden der MA
ja nicht genehmigt wurden.
Und Big.-- Es hat etwas mit dem Arbeitszeitgesetz und Versicherungsschutz
zu tun. Der MA kann nicht kommen wann er will, paasiert dem MA an diesem
Samstag etwas, seit Ihr der BR dran und gleichzeitig Eure Gl.
Gruß Nikita
Erstellt am 09.06.2007 um 20:23 Uhr von Big
......keiner hat gesagt das die MA umsonst arbeiten.
Aber danke für die Info .......werd das nochmal nachlesen.
Big
Erstellt am 10.06.2007 um 08:00 Uhr von MythosGladbach
Hallo zusammen,
also ich denke auch, das sie unser MBR unterlaufen.
Aber wie gesagt, habe noch wenig Ahnung in dieser Sache.
Ich muss sagen, das unser MBR immer und bei allem unterlaufen wird, Einstellungen, Versetzungen usw.
Sind aber auf einem guten Wege gerichtliche Schritte einzuleiten, letzte " Mahnung ist raus" und sobald jetzt jemand eingestellt wird und wir nicht unterrichtet werden ( na klar vorher) dann werden wir klagen.
Danke Mythos
Erstellt am 10.06.2007 um 10:23 Uhr von Dummi
@pirat
Ich denke nicht das das Sache des BR ist.
Der BR kann ÜStunden genehmigen oder auch nicht.
Er kann Schritte einleiten das seine MBR nicht unterwandert werden.
Ob nicht genehmigte ÜStunden bezahlt werden ist doch Sache des AG,
wer will ihm das verbieten?
DER BR?
Halte ich für ......
Gruss
Erstellt am 10.06.2007 um 11:04 Uhr von MythosGladbach
Ich muss sagen, die Überstunden werden 100%ig bezahlt, es geht mir nur um die Sache,das die Kollegen einfach ohne unser Wissen kommen.
Gruß Mythos
Erstellt am 10.06.2007 um 13:25 Uhr von Dummi
@Mythos
Ihr solltet eine BV nach §87 BetrVG anstreben.
Und euch bleibt der Gang zur Einigungsstelle.
Das kostet und ist bei den meisten AG nicht sehr beliebt.
(vielleicht mit einer kleinen Warnung?)
Gruss
Erstellt am 10.06.2007 um 13:30 Uhr von MythosGladbach
Ok,
ich werde mal sehen, was meine BR Kollegen davon halten.
Vielen Dank erstmal hier, werde bestimmt öfter auf das Forum zurück kommen.
Gruß Mythos