Wir sind im TVÖD (angelehnt). In unserem Vertrag steht, dass wir 5 Minuten extra am Tag arbeiten (30 Minuten der Woche). Das steht auch in der BV zu Vertrauensarbeitszeit und es steht explizit, dass wir für die extra gearbeitete Zeit frei zwischen den Jahren haben.

Nun hat eine Abteilung beschlossen, es ist eine Urlaubssperre für die MA in der eine Abteilung für Dezember und Januar. Es wird ein Software-System eingeführt. Dafür müssen alle diese betroffenen AN anwesend sein. Das heißt auch, dass diese betroffenen AN die Zeit zwischen den Jahren arbeiten müssen.

Unser BR (ich bin SBV) hat mit der Personalleiter (der bevollmächtigt ist) ein deal ausgehandelt. Es muss gearbeitet werden zwischen den Jahren. Die MA ist profitert dann nicht von der BV in diesem Punkt. Die drei Tage die den Mitarbeitern zustehen, werden nun in Geld konvertiert. Sie erhalten entweder 300 Euro am Tag (900 Euro ins gesamt) oder 1.5 Tage Ausgleich (4.5 Tage ins gesamt), wovon der 1 sowieso denen zusteht. Also sie bekommen 0.5 Extra. Sie müssen aber wählen zwischen Geld und Zeit.

Als SBV sehe ich es kritisch. Ich bin nicht angehört worden. Der BR hat mich "verboten" mit dem Geschäftsführer darüber zu reden, weil diese nicht von dieser Regelung wissen darf (1.5 Tage proTag /300 Euro pro Tag).

Ich brauche zu wissen:

1) wenn der BR dies zugestimmt hat, ist das nicht mehr änderbar
2) ist etwas im TVÖD-Vertrag zu finden (frei zwischen den Jahren) wobei diese individuelle Abteilungsvereinbarung ungültig ist.
3) kann ein bevollmächtigter Personalleiter ohne Einbindung von Geschäftsführer diese Entscheidung treffen. Der Geschäftsführer hat die übergeordnete BV unterschrieben also die BV die für alle MA gilt und die besagt, man kriegt zwischen den Jahren frei.?

Danke im Voraus.