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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubssperre und Verstoß gegen BV, genehmigt durch BR

T
Tomhans
Nov 2018 bearbeitet

Wir sind im TVÖD (angelehnt). In unserem Vertrag steht, dass wir 5 Minuten extra am Tag arbeiten (30 Minuten der Woche). Das steht auch in der BV zu Vertrauensarbeitszeit und es steht explizit, dass wir für die extra gearbeitete Zeit frei zwischen den Jahren haben.

Nun hat eine Abteilung beschlossen, es ist eine Urlaubssperre für die MA in der eine Abteilung für Dezember und Januar. Es wird ein Software-System eingeführt. Dafür müssen alle diese betroffenen AN anwesend sein. Das heißt auch, dass diese betroffenen AN die Zeit zwischen den Jahren arbeiten müssen.

Unser BR (ich bin SBV) hat mit der Personalleiter (der bevollmächtigt ist) ein deal ausgehandelt. Es muss gearbeitet werden zwischen den Jahren. Die MA ist profitert dann nicht von der BV in diesem Punkt. Die drei Tage die den Mitarbeitern zustehen, werden nun in Geld konvertiert. Sie erhalten entweder 300 Euro am Tag (900 Euro ins gesamt) oder 1.5 Tage Ausgleich (4.5 Tage ins gesamt), wovon der 1 sowieso denen zusteht. Also sie bekommen 0.5 Extra. Sie müssen aber wählen zwischen Geld und Zeit.

Als SBV sehe ich es kritisch. Ich bin nicht angehört worden. Der BR hat mich "verboten" mit dem Geschäftsführer darüber zu reden, weil diese nicht von dieser Regelung wissen darf (1.5 Tage proTag /300 Euro pro Tag).

Ich brauche zu wissen:

  1. wenn der BR dies zugestimmt hat, ist das nicht mehr änderbar
  2. ist etwas im TVÖD-Vertrag zu finden (frei zwischen den Jahren) wobei diese individuelle Abteilungsvereinbarung ungültig ist.
  3. kann ein bevollmächtigter Personalleiter ohne Einbindung von Geschäftsführer diese Entscheidung treffen. Der Geschäftsführer hat die übergeordnete BV unterschrieben also die BV die für alle MA gilt und die besagt, man kriegt zwischen den Jahren frei.?

Danke im Voraus.

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Community-Antworten (9)

I
ickederdicke

22.11.2018 um 14:27 Uhr

Gehe es doch mal anders an, du bist SBV. Sind auch MA mit SB oder GL betroffen ? Bist du dann auch vollumfänglich im Boot gewesen ? Falls nicht kannst du eine Entscheidung dazu aussetzen und diese muss mit deiner Beteiligung neu erörtert und Beschieden werden. Alles andere ist BR Thema und nicht für die SBV relevant.Ausser siehe oben.

C
celestro

22.11.2018 um 14:41 Uhr

"kann ein bevollmächtigter Personalleiter ohne Einbindung von Geschäftsführer diese Entscheidung treffen."

Kommt ganz darauf an, wie weit diese Bevollmächtigung reicht.

Grundsätzlich finde ich das auch etwas unglücklich, aber die Kompensation für die Nachteile durchaus angemessen. Auf Rechte aus einer BV zu verzichten geht nur mit Genehmigung des BR, die liegt ja vor.

K
kratzbürste

22.11.2018 um 14:41 Uhr

Der BR kann niemanden das Wort verbieten. Du redest mit wem du willst.

Ausserdem kann es hier ja nicht eine BV, sondern bestenfalls eine Regelungsabrede sein, die der BR getroffen hat. Dürfte sehr fraglich sein, ob damit die eigentliche Vereinbarung hinfällig wird.

M
Moreno

22.11.2018 um 14:59 Uhr

Sind die Arbeitnehmer denn damit einverstanden? Wenn ja ist doch alles okay! Und wie Kratzbürste schreibt der BR kann Dir Garnichts verbieten und wenn Du mit dem GF reden möchtest dann machst Du das einfach! So kannst du dann auch erfahren welche Vollmachten der Personalleiter hat.

B
BRHamburg

22.11.2018 um 19:00 Uhr

Die Frage die du dir stellen solltest ist die nach deinen Beweggründe. Was stört dich? Nach deiner Schilderung bekommen die betroffen Kollegen ca 50% mehr Freizeit / Geld als Entschädigung. Auch den Grund der genannt wurde ist verständlich. Deshalb solltest du dich fragen ob es dir hier um die Mitarbeiter geht oder nur um deine persönlichen Befindlichkeiten.

T
Tomhans

22.11.2018 um 19:02 Uhr

Danke für die gute Antworte. Ich konnte es mit dem BR ansprechen. Es ist so, dass der Personalleiter nicht bevollmächtigt ist, dieses auszuhandeln. Dieser bezahlt die Leute dann aus seinem Budget das extra Geld. Er hat dem BR gesagt, dass er sich sicher ist, dass der Geschäftsführer die BV zum Vertrauensarbeitszeit und frei zwischen den Jahren kündigen wird, sollte er herausfinden. Der BR will jetzt nicht schuld sein dass er diese BV gekündigt wird. Sie haben mich heute versucht einzuschüchtern und gesagt ich wäre dann schuld wenn das passiert. Habt ihr Ideen wie ich damit umgehen soll?

T
Tomhans

22.11.2018 um 22:21 Uhr

@BRHamburg - die AN wären gerne mit ihrer Familie zwischen den Jahren. Es sind darunter Mütter die keine Kinderbetreuung haben. Während der Urlaubssperre in den zwei Monaten ist es auch nicht möglich einen Tag freizunehmen. das steht so in der Vereinbarung. Die schwerbehinderten Menschen sollen in so einer langer Zeitraum, die Möglichkeit sich zu erholen, selbst wenn es nur einen Tag ist. das ist für ihre Gesundheit gut. Ich bin selber schwerbehindert.

R
rtjum

23.11.2018 um 09:42 Uhr

Mütter ohne Kinderbetreuung sollten bei dem BR auch Unbehagen auslösen ob die Regelung denn so gut ist. Grundsätzlich denke ich ist die zusätzliche Bezahlung für die Tage ganz gut aber die Mütter haben ja nötigenfalls immer noch BGB 616 falls der nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag abbedungen ist. Aber die Mütter sollten sich direkt an den BR wenden wenn die ein Problem haben denn bei einer solchen Regelung muss sowas natürlich auch bedacht werden.

M
Moreno

23.11.2018 um 10:42 Uhr

Es steht im AV und in der BV das die AN frei zwischen den Tagen haben dann können sie auf diese freien Tage bestehen. Ein Verzicht geht meiner Ansicht nur über die Freiwilligkeit.

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