Erstellt am 22.11.2018 um 13:27 Uhr von ickederdicke
Gehe es doch mal anders an, du bist SBV.
Sind auch MA mit SB oder GL betroffen ?
Bist du dann auch vollumfänglich im Boot gewesen ?
Falls nicht kannst du eine Entscheidung dazu aussetzen und diese muss mit deiner Beteiligung neu erörtert und Beschieden werden.
Alles andere ist BR Thema und nicht für die SBV relevant.Ausser siehe oben.
Erstellt am 22.11.2018 um 13:41 Uhr von celestro
"kann ein bevollmächtigter Personalleiter ohne Einbindung von Geschäftsführer diese Entscheidung treffen."
Kommt ganz darauf an, wie weit diese Bevollmächtigung reicht.
Grundsätzlich finde ich das auch etwas unglücklich, aber die Kompensation für die Nachteile durchaus angemessen. Auf Rechte aus einer BV zu verzichten geht nur mit Genehmigung des BR, die liegt ja vor.
Erstellt am 22.11.2018 um 13:41 Uhr von kratzbürste
Der BR kann niemanden das Wort verbieten. Du redest mit wem du willst.
Ausserdem kann es hier ja nicht eine BV, sondern bestenfalls eine Regelungsabrede sein, die der BR getroffen hat. Dürfte sehr fraglich sein, ob damit die eigentliche Vereinbarung hinfällig wird.
Erstellt am 22.11.2018 um 13:59 Uhr von moreno
Sind die Arbeitnehmer denn damit einverstanden? Wenn ja ist doch alles okay!
Und wie Kratzbürste schreibt der BR kann Dir Garnichts verbieten und wenn Du mit dem GF reden möchtest dann machst Du das einfach! So kannst du dann auch erfahren welche Vollmachten der Personalleiter hat.
Erstellt am 22.11.2018 um 18:00 Uhr von BRHamburg
Die Frage die du dir stellen solltest ist die nach deinen Beweggründe. Was stört dich? Nach deiner Schilderung bekommen die betroffen Kollegen ca 50% mehr Freizeit / Geld als Entschädigung. Auch den Grund der genannt wurde ist verständlich. Deshalb solltest du dich fragen ob es dir hier um die Mitarbeiter geht oder nur um deine persönlichen Befindlichkeiten.
Erstellt am 22.11.2018 um 18:02 Uhr von Tomhans
Danke für die gute Antworte. Ich konnte es mit dem BR ansprechen. Es ist so, dass der Personalleiter nicht bevollmächtigt ist, dieses auszuhandeln. Dieser bezahlt die Leute dann aus seinem Budget das extra Geld. Er hat dem BR gesagt, dass er sich sicher ist, dass der Geschäftsführer die BV zum Vertrauensarbeitszeit und frei zwischen den Jahren kündigen wird, sollte er herausfinden. Der BR will jetzt nicht schuld sein dass er diese BV gekündigt wird. Sie haben mich heute versucht einzuschüchtern und gesagt ich wäre dann schuld wenn das passiert.
Habt ihr Ideen wie ich damit umgehen soll?
Erstellt am 22.11.2018 um 21:21 Uhr von Tomhans
@BRHamburg - die AN wären gerne mit ihrer Familie zwischen den Jahren. Es sind darunter Mütter die keine Kinderbetreuung haben. Während der Urlaubssperre in den zwei Monaten ist es auch nicht möglich einen Tag freizunehmen. das steht so in der Vereinbarung. Die schwerbehinderten Menschen sollen in so einer langer Zeitraum, die Möglichkeit sich zu erholen, selbst wenn es nur einen Tag ist. das ist für ihre Gesundheit gut. Ich bin selber schwerbehindert.
Erstellt am 23.11.2018 um 08:42 Uhr von rtjum
Mütter ohne Kinderbetreuung sollten bei dem BR auch Unbehagen auslösen ob die Regelung denn so gut ist. Grundsätzlich denke ich ist die zusätzliche Bezahlung für die Tage ganz gut aber die Mütter haben ja nötigenfalls immer noch BGB 616 falls der nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag abbedungen ist. Aber die Mütter sollten sich direkt an den BR wenden wenn die ein Problem haben denn bei einer solchen Regelung muss sowas natürlich auch bedacht werden.
Erstellt am 23.11.2018 um 09:42 Uhr von moreno
Es steht im AV und in der BV das die AN frei zwischen den Tagen haben dann können sie auf diese freien Tage bestehen. Ein Verzicht geht meiner Ansicht nur über die Freiwilligkeit.