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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nicht genehmigte Überstunden - welche Möglichkeiten hat der BR?

W
Wolke40
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen und Kolleginnen,

brauch mal euren Rat, wie man sich hier am besten verhält bzw. welche Möglichkeiten der BR hat. Folgende Situation: Unsere Leiterin hat Überstunden beantragt für samstags, MA sind namentlich benannt worden. Nun ist dieser Überstundenantrag durch den Betriebsrat abgelehnt worden.

Nun sprachen mich einige Kollegen dazu an und fragten nach ob sie nun morgen Überstunden machen könnten, ich teilte Ihnen mit das Überstunden vom BR abgelehnt wurden und wunderte mich über die Nachfrage. Und jetzt kommt's: Die Kollegen sagten, dass sie keine Info darüber hätten, dass die Überstunden nicht genehmigt wurden. Ja, und tatsächlich die Leiterin informierte die Kollegen nicht. Da die Leiterin heute nicht im Hause ist sprach ich den Stellvertreter an und dieser ließ mich wissen, dass er zwar "inoffiziell" darüber Bescheid wisse, aber offiziell eben nicht. Ich bat ihn daher mit der Leiterin Kontakt aufzunehmen und die angelgenheit zu klären. Er erreichte sie nicht...

So, nun denke ich das das ganze mit Absicht den Kollegen nicht mitgeteilt wurde, denn die Leiterin wurde von mir höchstpersönlich informiert nach der Sitzung das die Überstunden abgelehnt wurden. Und nun will man das ganze aussitzen. Vermutlich werden einige Kollegen morgen arbeiten kommen im guten Glauben, das die Stunden genehmigt sind.

Vereinbart mit dem BR-Vors. wurde, wie ich noch auf die schnelle in Erfahrung bringen konnte, das die Leiterin einen neuen Ü-Std.-Antrag einreichen soll mit detaillierteren Angaben.

Ich finde das Verhalten der Leiterin -milde ausgedrückt- eine Frechheit! Welche Möglichkeiten hat der BR im Nachhinein gegen ein derartiges Verhalten der Leiterin?

Danke für jedwede Info.

Gruß Wolke 40

6.26402

Community-Antworten (2)

P
pirat

14.11.2008 um 18:49 Uhr

@Wolke40, so wie ich es sehe, hat sie euch ausgebootet...... "Denn sie wissen nicht, was sie tun…"§ 2 BetrVG solltet ihr mal mit der Dame erörtern...in einem vergleichbaren Fall haben wir den BL abgemahnt und ihm im Wiederholungsfall eine Einstweilige angekündigt...es kam nicht mehr vor!

DAH
Der alte Heini

15.11.2008 um 01:13 Uhr

Wolke40 Ich möchte einmal auf Grundsätzliches hinweisen. Der Ansprechpartner des BR und umgekehrt ist IMMER der Arbeitgeber bzw. die Geschäftsleitung. Es sei denn dem BR wurde vom Arbeitgeber bzw. der Geschäftsleitung eine bevollmächtigte Person schriftlich benannt.

In euren Fall könnte der BR, vorausgesetzt die Überstunden werden am Samstag ohne die Mitbestimmungrechte des BR zu beachten geleistet, mit einem Verfahren gem.: §23 BetrVG gegen den Arbeitgeber vorgehen. Also verantworten müsste sich der AG bzw. die Geschäftsleitung des Unternehmens und NICHT die Leiterin. Somit müsste der AG bzw. die Geschäftsleitung vor dem ArbG für etwas gerade stehen, wo von sie vielleicht gar nichts wusste.

Möchte der AG bzw. die Geschäftsleitung, dass die Überstunden vom Vorgesetzten beantragt werden, so ist dem BR nur zu empfehlen eine entsprechende Betriebsvereinbarung zu Verkürzung und/oder Verlängerung der Arbeitszeiten abzuschließen, in denen die Antragsberechtigten namentlich benannt werden.

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