Gehaltskürzung im Krankheitsfall
der Mitarbeiter war ca, 5 Monate krank. Danach 2 Monate gearbeitet. Es folgte eine andere Krankheit. 2,5 Wochen krank. (Krankmeldung vom Arzt lautete -Erstbescheinigung) Die Firma hat einen großen Teil des Gehaltes einbehalten. Die Firma hatte aus der neuen Krankmeldung auf eine Folgeerkrankung geschlossen. Darf der Betrieb überhaupt anstehende Gehaltszahlungen zurückhalten?
Community-Antworten (1)
08.12.2010 um 13:34 Uhr
Hallo,
hat er denn leistungen von der KK erhalten?
normalerweise verständigen sich AG und KK.
wenn gehaltszahlungen unberechtigt zurück behalten werden fallen verzugzinsen an, würde ich jetzt mal annehmen.........
mfg
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