Hallo zusammen,
wir haben ein Problem bei einem BR-Kollegen.
Der Kollege hat im Arbeitsvertrag einen festen Standort angegeben und den Zusatz, dass er bei Bedarf auch an anderen Orten eingesetzt werden kann. Letzteres bezieht sich auf notwendige Dienstreisen.

Nun will der Arbeitgeber den Kollegen für etwa ein halbes Jahr jeweils 5 Tage die Woche an einem anderen Ort einsetzen um andere Kollegen (anderes Unternehmen, gleicher Konzern) einzuarbeiten.
Das bedeutet Montags mit dem Flugzeug zum anderen Ort reisen und Freitags zurück.
Das ganze wird als Dienstreisen deklariert.

Mir stellen sich dabei einige Fragen
1. Ist das noch als *einfache* Dienstreise zu werten, für die der Arbeitgeber ja ein Direktionsrecht hat.
2. Falls es eine Dienstreise ist, ist der Kollege dann ordentlich verhindert, so dass bei BR-Sitzungen das Ersatzmitglied ist?
3. Sofern es sich um eine temporäre Versetzung handelt müsste der Betriebsrat zustimmen, was passiert, wenn der Betriebsrat nicht zustimmt, da es sich um Behinderung der Betriebsratsarbeit handelt.

Der Kollege ist grundsätzlich bereit, am anderen Ort dortige Mitarbeiter einzuarbeiten, aber eben nicht 5 Tage die Woche. Man hat ja auch noch ein paar andere Verpflichtungen ausser zu arbeiten und diesem Kollegen wird das Privatleben dadurch genommen.

Wie können wir da am besten helfen