Ein ordentlich gewähltes BR-Mitglied möchte sich für zwei Jahre von der BR-Tätigkeit freistellen lassen um eine Weiterbildung in einem fremden Betrieb zu absolvieren. Geht das überhaupt? Für das nachrückende Ersatzmitglied ist dies eine unglückliche Situation. Schon alleine wegen der Schulungen,die der AG für das Ersatzmitglied ablehnen kann.