wir wählen einen betriebsrat mit 9 sitzen incl einer freistellung.
Diese Freistellung gilt als Vollzeit. Da wir jedoch teilzeitbeschäftigt sind, a 20 Std Woche, würden wir den Posten gern als Doppelspitze freistellen lassen.

Unsere Mitarbeiteranzahl ist jedoch zw. 250 und 400. Ist dieses trotzdem möglich und wie wäre es durchsetzbar?

Dem Arbeitgeber würde finanziell jedenfalls kein Schaden entstehen, da ein ehem. BR-mitgl(freigest) in diesem Falle den notwendigen Arbeitausgleich schaffen würde.