Freistellung für zwei BR möglich ?
wir wählen einen betriebsrat mit 9 sitzen incl einer freistellung. Diese Freistellung gilt als Vollzeit. Da wir jedoch teilzeitbeschäftigt sind, a 20 Std Woche, würden wir den Posten gern als Doppelspitze freistellen lassen.
Unsere Mitarbeiteranzahl ist jedoch zw. 250 und 400. Ist dieses trotzdem möglich und wie wäre es durchsetzbar?
Dem Arbeitgeber würde finanziell jedenfalls kein Schaden entstehen, da ein ehem. BR-mitgl(freigest) in diesem Falle den notwendigen Arbeitausgleich schaffen würde.
Community-Antworten (2)
14.02.2006 um 12:18 Uhr
Hallo, wir haben unsere Freistellung auch geteilt. Ein Kollege hat 20h , der andere 18,5 h. Die Teilung ist kein Problem. Wieso habt ihr eine Mitarbeiterzahl zwischen 250 und 400?? Kannst du es nicht genau angeben oder schwankt die so? Macht aber auch nix, da der Grenzwert für die Freistellung 200 Mitarbeiter beträgt.
14.02.2006 um 12:30 Uhr
Hallo, nach § 38 BetrVG wählt der BR die freigestellten BRMtgl., Teilfreistellungen sind ausdrücklich zugelassen. Vor der Wahl muß aber mit dem AG über die Freistellungen beraten werden.
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