Erstellt am 09.01.2007 um 23:00 Uhr von Bergmann
@ Topolino ,
sagt dir D´hondt etwas ?
Erstellt am 09.01.2007 um 23:05 Uhr von Topolino
Sorry,Bergmann
Leider nicht ,es ist alles neuland und nicht blutig aber anfänger.
Erstellt am 09.01.2007 um 23:14 Uhr von Bergmann
@ Topolino ,
nimm´s mir nicht übel-das Thema ist zu komplex-geh in einer Suchmaschine Google/Yahoo oder sonstige und gib D´Hondt ein !Es ist eine Listen-rechen-Variante, wo man sehen kann , bei wieviel Stimmen man wo steht !
Erstellt am 09.01.2007 um 23:19 Uhr von Topolino
habe mich schlau gemacht sagt mir doch was.sollte nicht besser Vorsitzende u. stellv.freigestellt werden ?was für mich mehr sinn macht als von jeder liste einer.
Erstellt am 09.01.2007 um 23:25 Uhr von Topolino
ja ok war ein harter tag.es steht 6/5 .das ist geklärt .nur die zweite freistellung muss diese von der anderen liste kommen????
Erstellt am 09.01.2007 um 23:34 Uhr von Bergmann
@ Topolino ,
es steht nicht frei-wer was macht , sondern je nach D´Hondt bekommt jede Liste die Mitglieder nach Stimmverteilung . Wer BRV oder Stellvertreter macht entscheidet die konstituierende Sitzung in der Wahl !
Im absoluten Härtefall hätte die Liste eins die Freigestellten und die Liste zwei den BRV und Stellvertreter !Möglich aber sehr unlogisch !! ;-)
Erstellt am 10.01.2007 um 00:44 Uhr von Topolino
Ok ich glaube wir reden an einander vorbei,ich bin schwierig.
da ich lerne habe ich was gefunden und möchte nur wissen ob dies so richtig ist und zwar,hat Black im letzten jahr 02.06 die frage gestellt.da war die antwort das sich jeder für die freistellung bewerben kann und der BR durch wahl entscheidet .da wurde dieses Listen-rechen-Variante nicht einmal erwähnt und das es kein Minderheitenquorum für eine liste gibt.so und nun was jetzt.
Erstellt am 10.01.2007 um 01:02 Uhr von Meikel
Hi Topolino,
So was kennen wir auch,wenn BRV und StellV an einer Liste ging.
Es ist soooo was von Unlogisch wenn die 2 Freistellung nicht an den stellv geht.
Wir brauchten lange dennen zu erklären, das es für den ganzen BR von vorteil ist
wenn die 2 FReistellung die stellv bekommt.Sie hatten sogar uns gedroht mit
Arbeitsgericht,sie wollten das einklagen.
Wir haben uns dann geeinigt und darauf geachtet das die andere Liste in anderen
Ausschüsse gut verteten waren.Ich kann dir sagen Kindergarten verhalten.
Du solltest noch mal sagen das es keine 2 listen mehr gibt und ihr EIN Betriebsrat seit.Sie sollten mal an die Arbeitnehmer jetzt denken und nicht nur an sich,aber der Arbeitgeber freut sich über sowas.
Erstellt am 10.01.2007 um 08:17 Uhr von wölfchen
Hallo Topolino,
die letzten Sätze von Meikel kann ich nur ganz dick unterstreichen. Wir hatten bei der vorletzten Wahl auch eine Listenwahl und wenn uns auch sonnenklar war, dass dadurch ein AG- Spitzel eingeschleust wurde, mussten und haben wir mit der betreffenden Kollegin trotzdem zusammen gearbeitet, ohne irgendwelche Listenbefindlichkeiten.
Erstellt am 10.01.2007 um 08:30 Uhr von Dana
Hallo Topolino,
schau mal in § 38 Abs. 2 BetrVG. also so ganz kann ich bergmann auch nicht folgen!
Der BRV beruft eine SItzung an, pakt in die Tagesordnung, dass Freistellungen für den BR festgelegt werden sollen. In der Sitzung melden sich dann alle die, die sich freistellen lassen wollen (unabhängig von irgendwelchen Listen, die zur Wahl angetreten sind). Dann wird gewählt, je nachdem wieviele WAhlvorschläge eingehen wird grundsätzlich eine Listenwahl durchgeführt (nach - wie Bergmann erwähnt hat dem D'hondtschen System ausgezählt). geht nur ein WAhlvorschlag für die Freistellung ein bzw. einigt man sich eine Liste aufzustellen, auf denen dann die Kandidaten für die Freistellung stehen, wird eine Personenwahl/Mehrheitswahl und immer geheim gewählt.
Ich würde persönlich vorschlagen, dass ihr in eurer Sitzung beratet, eine Liste aufzustellen, auf der dann alle Kandidaten stehen, das macht das alles einfacher, weil:
1. du kann deinen Favoriten direkt wählen (steht der nämlich auf Liste A an dritter stelle, ist die Chance ihn freistellen zu lassen gering),
2. du ersparst dir das recht komplizierte D'hondtsche Höchstzahlensystem.
Viel Erfolg.
Erstellt am 10.01.2007 um 08:33 Uhr von Fayence
Topolino,
Fakt scheint zu sein, dass Ihr als BR-Gremium den Anspruch auf 1 Freistellung gem. der Staffelung §38 BetrVG geltend machen könnt.
Merke: Diesen Freistellungsanspruch hat das BR-GREMIUM und nicht eine einzelne Liste
Jetzt frage ich mich, auf welcher Grundlage Euer Gremium den Anspruch auf eine 2. Freistellung geltend machen will. Diese Anspruchsgrundlage erkenne ich nicht.
Lösung: Teilfreistellung und Verhältniswahl > vorher im TV nachsehen, ob eine Teilfreistellung zulässig ist; ist in manchen TVen geregelt.
P.S.
Schnapp Dir bitte eine aktuelle Kommentierung zum §38, da wird das Wahlprocedere erklärt.
Erstellt am 10.01.2007 um 09:51 Uhr von Frank B.
@Fayence ???
Topolino schreibt: es steht 6/5
6+5=11
§9 BetrVG 401-700~11 Mitglieder
§38 BetrVG 501-900~2Freistellungen
Wäre theoretisch möglich, das 550-650 wahlberechtigte AN vorhanden sind.
Erstellt am 10.01.2007 um 10:05 Uhr von Fayence
Frank B.,
und?? Bei 11 BRM wäre es theoretisch auch möglich, das nur 401 bis 500 AN im Betrieb vorhanden sind. :-) Beschrieben wurde bislang nur der Anspruch auf 1 Freistellung!
Erstellt am 10.01.2007 um 18:20 Uhr von Topolino
erst mal vielen dank für die vielen antworten.
wir hätten gerne die zweite freistellung und möchten diese durchsetzen beim AG, da wir erstmal keinen anspruch auf eine schreibkaft stellen,dieses möchten BRV und vertretung selber machen das ginge schlecht wenn die stellv. noch weiter ihren job macht.und dazu kommt es ist irre viel aufzuräumen in dem laden,es ist der erste BR mit vielen anfängern vorher hatten wir PR.
Erstellt am 11.01.2007 um 00:13 Uhr von Tiffy
Hallo Topolino
Ich finde dich total klasse,du bist neugierig und lässt nicht locker schade das du nicht bei uns bist.
Erstellt am 11.01.2007 um 12:56 Uhr von Topolino
Hallo Tiffy,
vielen dank für deine worte, wenn es um was geht kann ich zum wadenbeißer werden und das tut es ja bei der ganzen sache.Wobei ich dann aber auch erwähnen möchte das unsere BRV und stellv.sich super ins zeug legen für die MA und einfach nur große klasse sind.