Kann ein Betriebsrat eine Umfrage unter den Kolleginnen und Kollegen zu einem speziellen Thema beschließen und ohne Probleme durchführen? Oder muss der Arbeitgeber diesem Vorhaben zustimmen?
Erstellt am 26.11.2010 um 17:54 Uhr von Pandabeer Solange es betriebliche fragen sind die Zuständigkeit des br fallen: ja und der AG muss nicht gefragt werden