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Unternehmen im Ausland besuchen

A
Antoni
Jan 2018 bearbeitet

Folgende Frage . Ich habe im Fitting gelesen das Betriebsräte auch Arbeiter(Betriebsstätten) die im Ausland arbeiten besuchen können. Bei uns ist folgende Situation ,wir haben ein Werk in Hamburg und ein Eigenständiges (selbe Besitzer in Rumänien).Es werden ständig Werkzeuge von einem im andere Unternehmen verschoben unsere Mitarbeiter teilweise ins andere Unternehmen geschickt (angeblich gegen Rechnung ). Unsere Umsatzahlen werden uns beim Monatsgespräch immer von beiden Unternehmen gezeigt . Besteht eine Möglichkeit das der Vorsitzende und Stellvertreter dieses Werk besuchn kann? Nottfalls gerichtlich durchsetzen kann uns interresiert brennend was wirklich da unten läuft!

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Community-Antworten (2)

M
Mainpower

19.10.2010 um 14:14 Uhr

Hallo, ich halte Euer Ansinnen für nicht durchfürbar. Wie Du selbst schreibst ist der Betrieb in Rümänien eigenständig. Also habt Ihr da nichts verloren. Auch wenn der Besitzer von beiden Betrieben eine Person ist. Dass von einem ins andere Unternehmen irgendwelche Sachen hin und her geschickt werden ist doch nichts ungewöhnliches. Aber wie Du selbst schreibst ist der Betrieb ja Eigenständig.

P
paula

20.10.2010 um 02:40 Uhr

selbst wenn du es mit der besagten Fitting-Stelle bis nach Rumänien schaffst und dort entsendete MA besuchen solltest, das was du sehen möchtest und was dich interessiert wird und muss dir niemand zeigen. Es ist auch nicht Deine Aufgabe!

Habt ihr einen WA?

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