Folgende Frage . Ich habe im Fitting gelesen das Betriebsräte auch Arbeiter(Betriebsstätten) die im Ausland arbeiten besuchen können.
Bei uns ist folgende Situation ,wir haben ein Werk in Hamburg und ein Eigenständiges (selbe Besitzer in Rumänien).Es werden ständig Werkzeuge von einem im andere Unternehmen verschoben unsere Mitarbeiter teilweise ins andere Unternehmen geschickt (angeblich gegen Rechnung ). Unsere Umsatzahlen werden uns beim Monatsgespräch immer von beiden Unternehmen gezeigt . Besteht eine Möglichkeit das der Vorsitzende und Stellvertreter dieses Werk besuchn kann? Nottfalls gerichtlich durchsetzen kann uns interresiert brennend was wirklich da unten läuft!