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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratsvorsitzender verlässt das Unternehmen

S
SG
Feb 2024 bearbeitet

Wie und wann muss der Neue Betriebsratsvorsitzende gewählt werden, Muss die Neuwahl schon vor dem Ausscheiden erfolgen oder danach

695011

Community-Antworten (11)

NB
nicht brauchen

16.02.2024 um 10:38 Uhr

Muss ist nach dem Ausscheiden. Kann ist davor.

M
mamagarn

16.02.2024 um 10:59 Uhr

Die Neuwahl des Vorsitzes ist dann einzuleiten und durchzuführen,

  • wenn der aktuelle Vorsitz gegenüber dem Gremium willentlich erklärt, dass sie*/er* das Betriebsratsmandat zu Zeitpunkt X niederlegt, oder
  • wenn der aktuelle Vorsitz gegenüber dem Gremium willentlich erklärt, dass sie*/er* zu Zeitpunkt X den Vorsitz niederlegt, oder
  • wenn das Gremium mit einfacher Mehrheit die vorzeitige Abberufung des Vorsitzes beschließt

Ansonsten spätestens nach dem letzten Tag der Anstellung des Vorsitzes. Andere Regelungen aus § 24 BetrVG können natürlich auch gelten.

Spiegelstrich 3 dann, falls der Vorsitz nun plötzlich ständig abwesend aber nicht 'verhindert' ist, bockt und nicht mehr zu Sitzungen lädt (Pflichtverletzung). In dem Fall habt ihr ja noch eine oder mehrere Stellvertretung/en und könnt auch gegen den Willen des aktuellen Vorsitzes handeln und ab- bzw. neu wählen. Edit: Das kann das BR-Gremium zwar auch so, aber es braucht am Ende die ordnungsgemäße Einladung und Sitzungsleitung, die i.d.R. der Vorsitz macht, als auch die ordnungsgemäße Wahl. Der bockige Vorsitz wäre also ebenso einzuladen etc. Insofern kann eine solche erzwungene Abberufung in der Folge noch arbeitsgerichtlich anfechtbar sein. Edit

Nach vorzeitiger Abberufung bleibt der gewesene Vorsitz aber weiter ordentliches Betriebsratsmitglied, es sei denn §§ 23 (1), 24 (5.) BetrVG.

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/tillmannsheiseua-betrvg-26-vorsitzender-4-abwahl-oder-ausscheiden-des-vorsitzenden-oder-des-stellvertreters_idesk_PI42323_HI611946.html

Die Ab- und Neuwahl des Vorsitzes kann mit einfacher Mehrheit der anwesenden BR-Mitglieder erfolgen durch

  • Handzeichen, oder
  • mündlich, oder
  • geheim (wenn ein BR-Mitglied die geheime Wahl beantragt) § 26 (1) BetrVG
C
Catweazle

16.02.2024 um 13:11 Uhr

Einfach wäre es die Wahl des Vorsitzenden am Tag der letzten Sitzung vor dem Ausscheiden auf die Tagesordnung zu nehmen. Am besten als letzten TOP. Unmittelbar davor erklärt der Vorsitzende den Rücktritt als BRV oder BRM.

K
Kehler

16.02.2024 um 13:30 Uhr

Wir haben damals den neuen BRV gewählt als der alte seinen Rücktritt zum 31.12. bekannt gab. Man kann ja den neuen BRV wählen und ein Datum festlegen ab wann er dann im Amt ist.

C
Catweazle

16.02.2024 um 19:49 Uhr

Keller, man kann sich Probleme schaffen wo keine sind. Was passiert wenn der BRV wider erwarten weder aus dem Betrieb noch aus dem BR ausscheidet?

A
AlterMann

17.02.2024 um 15:48 Uhr

Also, wir machen das bei uns besser: Wenn ein BRV oder sBRV ausscheidet, dann legt er sein Amt rechtzeitig nieder und berät in der Übergangszeit die neu gewählten Personen. Das ging bei uns bislang fast immer geschmeidig und hat viel dazu beigetragen, den BR leistungsfähig zu halten.

K
Kannnix

19.02.2024 um 09:12 Uhr

"Was passiert wenn der BRV wider erwarten weder aus dem Betrieb noch aus dem BR ausscheidet?" Dann hat er trotzdem das Amt als BRV niedergelegt und ein neuer BRV kommt zum vorgegebenen Zeitpunkt ins Amt - wo soll denn da ein Problem geschaffen werden?

C
Catweazle

19.02.2024 um 16:08 Uhr

Meine Antwort bezogen sich auf den Satz: "Man kann ja den neuen BRV wählen und ein Datum festlegen ab wann er dann im Amt ist." Ich bin der Meinung, dass das nur der zu diesem Zeitpunkt aktuelle BR darf.

M
mamagarn

19.02.2024 um 16:13 Uhr

@Catweazle In dem Fall wenn „der BRV wider erwarten weder aus dem Betrieb noch aus dem BR ausscheidet“ ist der Vorsitz eben per Mehrheitsbeschluss auf ein anderes BR-Mitglied übergegangen bzw. geht nach dem Willen des Gremiums dann zu Zeitpunkt X über. Dann wird am Stichtag aus dem bisherigen BRV der Ex-BRV und ordentliches BR-Mitglied.

C
celestro

19.02.2024 um 18:03 Uhr

Ich sehe hier gewisse Probleme. Ein BR kann jederzeit seinen neuen BRV wählen ... kein Problem. ABER ... mEn nicht "im Vorraus".

Wenn der aktuelle BRV in Rente geht, rückt ein anderes BRM nach. Dieses BRM wäre "bei einer Wahl im Vorraus" daran gehindert zu kandidieren und (noch wichtiger) seine Stimme abzugeben.

Ich würde daher sagen, das eine solche Wahl nichtig wäre (da die Zusammensetzung falsch ist).

M
mamagarn

19.02.2024 um 19:43 Uhr

@Celestro Ja sehr theoretisch ggf möglicherweise eventuell könnte das so denkbar sein. Deine Konstellation kann dann ja ein AG abschließend klären.

Hier geht’s ja um eine konkrete Frage, die Antwort lautet in den meisten Fällen, dass der Wille zum Wann und Wer vom Gremium ausgeht.

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