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Betriebsrat Vorsitzenden aus anderem Unternehmen besuchen

L
Läuft
Feb 2023 bearbeitet

Guten Morge,

darf der BR (Unternehmen A) zum ersten Mal gewählt, den Betriebsrat (Unternehmen B)zum Austausch besuchen? Was muss berücksichtigt werden?

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Community-Antworten (7)

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Lofoten

03.02.2023 um 10:33 Uhr

Hallo, du darfst das, allerdings nur in deiner Freizeit. Es ist keine WB und auch keine Tätigkeit konkret für dein Unternehmen. Daher ist das auch ein versicherungstechnisches Problem. V.G.

T
Thomas63

03.02.2023 um 12:40 Uhr

Man kann natürlich die GBR Sitzungen immer an verschiedenen Standorten abhalten. So kann man offiziell andere Standorte besuchen. Bei uns sind von 8 GBR Sitzungen immer 4 mit GL am Hauptstandort und 4 in den Werken.

Kommt auch auf Deinen AG an. Man kann ja Fragen, manchmal sind AG auch froh wenn "neue" mal mit einem "alten" Hasen sprechen. Man kann ja versuchen es geschickt zu verpacken damit es für den AG auch vorteilhaft aussieht. Dann wäre es eine Dienstreise. Versuchen kann man es ja.

R
rtjum

03.02.2023 um 12:43 Uhr

sind Unternehmen A und B denn über einen Konzern oder so verbunden?

K
Kehler

03.02.2023 um 14:49 Uhr

in der Überschrift steht "ein anderes Unternehmen". Also nicht die Gleiche Firma, gehe ich mal davon aus. Ich würde auch sagen das es dein Privatvergnügen ist. Da muss man dann auch aufpassen das man keine Geschäftsgeheimnisse ausplaudert. Meine Meinung.

N
nukel

09.02.2023 um 00:05 Uhr

und wie ist das innerhalb eines Unternehmens, die BR aber in zwei Betrieben mit Standort A und Standort B ?

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Lofoten

09.02.2023 um 06:45 Uhr

Kein Problem, wenn es ein Konzernbetriebsrat gibt.

K
Kehler

09.02.2023 um 08:55 Uhr

Erstellt am 08.02.2023 um 23:05 Uhr von nukel und wie ist das innerhalb eines Unternehmens, die BR aber in zwei Betrieben mit Standort A und Standort B ?

Wenn es eine Firma ist sehe ich da kein Problem darin. Man könnte sich aber auch per Mail austauschen, da müsste man nicht umbedingt hinfahren.

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