Erstellt am 03.02.2023 um 09:33 Uhr von LOFOTEN
Hallo, du darfst das, allerdings nur in deiner Freizeit.
Es ist keine WB und auch keine Tätigkeit konkret für dein Unternehmen.
Daher ist das auch ein versicherungstechnisches Problem.
V.G.
Erstellt am 03.02.2023 um 11:40 Uhr von Thomas63
Man kann natürlich die GBR Sitzungen immer an verschiedenen Standorten abhalten.
So kann man offiziell andere Standorte besuchen.
Bei uns sind von 8 GBR Sitzungen immer 4 mit GL am Hauptstandort und 4 in den Werken.
Kommt auch auf Deinen AG an. Man kann ja Fragen, manchmal sind AG auch froh wenn "neue" mal mit einem "alten" Hasen sprechen. Man kann ja versuchen es geschickt zu verpacken damit es für den AG auch vorteilhaft aussieht. Dann wäre es eine Dienstreise.
Versuchen kann man es ja.
Erstellt am 03.02.2023 um 11:43 Uhr von rtjum
sind Unternehmen A und B denn über einen Konzern oder so verbunden?
Erstellt am 03.02.2023 um 13:49 Uhr von Kehler
in der Überschrift steht "ein anderes Unternehmen". Also nicht die Gleiche Firma, gehe ich mal davon aus.
Ich würde auch sagen das es dein Privatvergnügen ist. Da muss man dann auch aufpassen das man keine Geschäftsgeheimnisse ausplaudert.
Meine Meinung.
Erstellt am 08.02.2023 um 23:05 Uhr von nukel
und wie ist das innerhalb eines Unternehmens, die BR aber in zwei Betrieben mit Standort A und Standort B ?
Erstellt am 09.02.2023 um 05:45 Uhr von Lofoten
Kein Problem, wenn es ein Konzernbetriebsrat gibt.
Erstellt am 09.02.2023 um 07:55 Uhr von Kehler
Erstellt am 08.02.2023 um 23:05 Uhr von nukel
und wie ist das innerhalb eines Unternehmens, die BR aber in zwei Betrieben mit Standort A und Standort B ?
Wenn es eine Firma ist sehe ich da kein Problem darin. Man könnte sich aber auch per Mail austauschen, da müsste man nicht umbedingt hinfahren.