Hallo,

in unserem BR gibt es Meinungsverschiedenheiten zur Einhaltung von Ruhezeiten zwischen den Schichten.

Das ArbZG sagt hierzu in §5 (1):
Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

weiter in §7(1) Satz 3: abweichend von § 5 Abs. 1 :
In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden, die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden zu kürzen, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegenden Ausgleichszeitraums ausgeglichen wird.

Im Tarifvertrag steht:
Beim Wechsel der Schichten hat eine arbeitsfreie Zeit von mindestens 8 Stunden vorauszugehen.

Laut Gesetz darf man um 2 Stunden kürzen, das wären dann mindestens 9 Stunden Ruhezeit. Nach Tarifvertrag müssens mindestens 8 Stunden sein.

Wie muss denn nun die tatsächliche Ruhezeit sein? 11 Stunden? 9 Stunden? oder 8 Stunden?

Danke und Gruß
Steve