Wir haben bei uns im Unternehmen den Tarifvertrag Versorgung kurz TV-V. nun kommt es vor das manche Kollegen bis zu 3 Wochen am Stück Rufbereitschaft machen und das mehrmals im Jahr. Gibt es eine Gesetzliche höchstgrenze für Die länge von Rufbereitschaftsdiensten?
Im BMTG/BAT war das mit höchstens 2 Wochen geregelt. Im TV-V steht dazu nichts.
Oder müssten wir das jetzt in einer Betriebsvereinbarung regeln? Wer kann helfen?