Wir sind ein Unternehmen des ÖPNV und haben laut Tarivvertrag eine 6Tage-Woche mit 42 Stunden.
In unserer Branche haben wir gesetzliche Lenk-und Ruhezeiten.
Das bedeutet, wir haben nach sechs Arbeitstagen eine 24-stündige Lenkzeitunterbrechung und nach einer Doppelwoche 45 Stunden.
Nun zu meiner Frage:
Laut unserem Tarifvertrag haben wir eine 6-Tage Woche mit 42 Stunden Arbeitszeit.
Ist die zulässig, oder müßte das eine 5,5-Tage Woche sein?
Wir bekommen nämlich an dem sechsten Tag der 2. Woche 7 Stunden vom Arbeitszeitkonto abgezogen. Und wenn man Urlaub hat, bekommt man auch einen Tag Urlaub abgezogen, obwohl man eine gesetzliche Pause hat.
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Arbeitszeitrecht
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