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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gesetzliche Lenk-und Ruhezeiten

S
SaarVV
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Liebe Kollegen und Kolleginnen! Wir sind ein Unternehmen des ÖPNV und haben laut Tarivvertrag eine 6Tage-Woche mit 42 Stunden. In unserer Branche haben wir gesetzliche Lenk-und Ruhezeiten. Das bedeutet, wir haben nach sechs Arbeitstagen eine 24-stündige Lenkzeitunterbrechung und nach einer Doppelwoche 45 Stunden. Nun zu meiner Frage: Laut unserem Tarifvertrag haben wir eine 6-Tage Woche mit 42 Stunden Arbeitszeit. Ist die zulässig, oder müßte das eine 5,5-Tage Woche sein? Wir bekommen nämlich an dem sechsten Tag der 2. Woche 7 Stunden vom Arbeitszeitkonto abgezogen. Und wenn man Urlaub hat, bekommt man auch einen Tag Urlaub abgezogen, obwohl man eine gesetzliche Pause hat.

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

16.05.2014 um 09:55 Uhr

Wenn man von einer 6 Tagewoche spricht, ist ein Arbeitstag auch dann ein Arbeitstag, wenn nur kurz gearbeitet wurde....

Wie die tarifliche Arbeitszeit auf die 6 Tage aufgeteilt wird, unterliegt der Mitbestimmung. So gesehen sind alle Variationen denkbar, die sich mit den tariflichen Vorgaben decken. So gesehen läßt sich Deine Frage wegen fehlender Detailinformationen nicht ganz beantworten.

Der AG kann jedenfalls nicht von sich aus einfach eine Regel aufstellen (es sei denn, es gibt keinen BR).

Was aus meiner Sicht gar nicht geht, ist Urlaub mit systembedingten Zeitschwankungen aufzurechnen.

Weiterhin zu bedenken wäre, dass Lenkzeit und Arbeitszeit zwei paar Schuhe sind. Auch wenn man nicht lenkt, kann trotzdem Arbeit anfallen.

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